AWO-InfoTreff - Pflegestärkungsgesetz II

Selbständigkeitist neuer Maßstab

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Das Pflegestärkegesetz II bringt für Betroffene wichtige Änderungen mit sich. Statt der bisherigen drei Pflegestufen gibt es nun fünf Pflegegrade. Für die Einschätzung von Pflegebedürftigkeit ist der Grad der Selbständigkeit eines Menschen ausschlaggebend, d. h. wie selbständig kann er seinen Alltag ohne Hilfe von außen bewältigen. Sechs verschiedene Lebensbereiche werden dabei berücksichtigt. Nach Änderungen im Pflegebereich greifen auch Neuerungen im Leistungsbereich. Zu diesem Thema, das Betroffene und pflegende Angehörige gleichermaßen betrifft, hat der Vorstand der AWO Bad Neuenahr-Ahrweiler Ute Remshagen und Dieter Germscheid vom Pflegestützpunkt Rheinland-Pfalz eingeladen. Sie informieren anhand eines Fallbeispiels über die Veränderungen im Pflegestärkungsgesetz II, das ab 1. Januar gültig ist sowie über die Systematik der Begutachtung. Diese Informations-Veranstaltung findet am Mittwoch, 29. November um 15 Uhr im Mehrgenerationenhaus in der Weststraße statt. Eingeladen dazu sind auch alle, die sich vorsorglich informieren wollen, um auf den möglichen Ernstfall gut vorbereitet zu sein.

Pressemitteilung

AWO-Ortsverein

Bad Neuenahr-Ahrweiler e. V.