Finanzamt Mayen - Info-Hotline beantwortet Fragen und gibt Tipps

Abgabeder Steuererklärung 2016

Mayen. Am Mittwoch, 31. Mai endet für einen Großteil der Bürger die Frist zur Abgabe ihrer Steuererklärung. Um Fragen, wie „Welche Belege müssen zur Steuererklärung noch eingereicht werden?“, „Wo trage ich Kinderbetreuungskosten oder Werbungskosten ein?“, „Wie funktioniert die elektronische Steuererklärung?“ zu klären, steht die Info-Hotline der rheinland-pfälzischen Finanzämter am Donnerstag, 4. Mai, unter Tel. (02 61) 20 17 92 79 von 8 bis 17 Uhr zur Verfügung. Zudem ist die Info-Hotline auch über den Aktionstag hinaus jeden Montag - Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und freitags bis 13 Uhr erreichbar.

Vorausgefüllte Steuererklärung

Ein Service der elektronischen Steuererklärung, der Arbeit spart. Ein Großteil der Daten, die für die Steuererklärung benötigt werden (z. B. Lohndaten des Arbeitgebers, Bescheinigung über Rentenzahlungen, Beiträge zu Kranken-, Pflege und Rentenversicherung, Name, Adresse, Geburtsdatum), können elektronisch abgerufen und in die elektronische Steuererklärung übernommen werden. Dies hilft, Übertragungsfehler zu vermeiden, und trägt dazu bei, die Erstellung der Steuererklärung zu erleichtern. Um das sogenannte Belegabrufverfahren nutzen zu können, muss die Steuererklärung elektronisch erstellt und übermittelt werden. Weitere Infos gibt es unter www.elster.de.

Änderung der

Arbeitsabläufe im Finanzamt

Steuererklärungen, die noch in Papierform abgegeben werden, werden nur noch entgegengenommen. Eine Prüfung der Belege oder direkte Bearbeitung findet nicht mehr statt, da ein Großteil der für die Berechnung der Steuererklärung notwendigen Daten zunächst mit den zentral eingespeisten Angaben (z. B. des Arbeitgebers zur Lohnsteuer, der Krankenversicherung oder der Banken) überprüft werden muss. Diese Angaben sind in den Steuerberechnungsprogrammen hinterlegt und für den Bearbeiter erst im Rahmen der automationsgestützten Bearbeitung sichtbar.

Pressemitteilung

Finanzamt Mayen