Ministerium für Soziales, Arbeit,Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz

Anschubförderungfür Wohnprojekte

Anhausen. Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz (MSAGD) fördert ab 2017 Wohnprojekt-Initiativen mit einem Zuschuss.

Die neue Anschubförderung des Landes für innovative Wohn- und Quartiersprojekte wird gut angenommen: „Ich freue mich, dass wir zum Start des Programms gleich eine große Bandbreite gemeinschaftlicher Wohnformen fördern können“, erklärte Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Sechs Projekte für Mehrgenerationenwohnen, Versorgungssicherheit im Quartier oder Wohnen mit Demenz werden nun mit Zuschüssen bei konkreten Schritten zur Verwirklichung unterstützt.

„Private Wohnprojekt-Initativen, ortsnahe Wohn-Pflege-Gemeinschaften sowie innovative Wohnbaugesellschaften tragen zu einer großen Vielfalt von Angeboten bei, die wir in einer Gesellschaft des längeren Lebens brauchen“, so Bätzing-Lichtenthäler. „Ergänzend zu den bestehenden Förderangeboten unterstützen wir diese Initativen nun gezielt dabei, ihre Ideen umzusetzen. Mit dem neuen Programm haben wir die Möglichkeit, den Projekten einen kräftigen Schub zu geben, um die entscheidenden Schritte nach vorne machen zu können.“ Die geförderten Initativen planen dabei, vielfältige Vorhaben umzusetzen: Das Projekt „Wir sind Kirchspiel“ in Anhausen will einen Mix aus professionellen und nachbarschaftlichen Dienstleistungen entwickeln, Barrierefreiheit fördern und Seniorenwohnungen bauen. Für die Betreuung des Projektes mit Projektgruppe soll eine Tätigkeit mit Aufwandsentschädigung, zweckgebunden für das Seniorenprojekt, eingerichtet werden.

Zum Thema „Wohnen im Bestand“ wurden die Handwerker im Kirchspiel Anhausen zum „Runden Tisch“ eingeladen. Ziel ist es, bei der Umsetzung das lokale Handwerk zu stärken.

Die räumliche Verteilung der geförderten Projekte in ganz Rheinland-Pfalz spiegelt die Entwicklungsdynamik bei neuen Wohnformen im Land wider. Die Projekte erhalten Zuschüsse in Höhe von bis zu 10.000 Euro, leisten aber auch einen Eigenanteil für die geförderten Maßnahmen.