Gemeinderatssitzung in Gönnersdorf

Ausbaubeiträgewerden in Kürze erhoben

Gönnersdorf. Neben der Beseitigung des Oberflächenwassers im Bereich Alter Weg standen die Erhebung von Ausbaubeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) für den Ausbau der Straßenbeleuchtungsanlagen in verschiedenen Straßen (Umrüstung auf LED) sowie die Anpassung der Friedhofssatzung im Fokus der Gemeinderatssitzung am in Gönnersdorf. Zunächst informierte der Ortsbürgermeister Martin Braun über die Erledigung der Punkte der vorherigen Sitzungen.

Ferner gab er bekannt, dass in den Jahren 2015 und 2016 im Bereich der Ortsgemeinde Gönnersdorf keine Verträge mit Rats- und Ausschussmitgliedern abgeschlossen wurden, die der Berichtspflicht gem. § 33 Abs. 2 GemO unterliegen. Dies nahm der Rat zur Kenntnis.

Im Bereich Alter Weg bereitet seit geraumer Zeit austretendes Oberflächenwasser der Ortsgemeinde Kopfzerbrechen. Zuletzt hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 8. Mai die Mitverlegung einer geplanten Fremdwasserleitung im Zuge der Kanalerneuerung aus Kostengründen abgelehnt.

Die Verwaltung wurde gebeten zu prüfen, ob hier nicht kostengünstigere Alternativen möglich seien. Bei einem Ortstermin am 24. Oktober wurde festgestellt, dass nur die Anfang des Jahres vom Entsorgungs- und Servicebetrieb Bad Breisig/Brohltal (EBB) angedachte Lösung die Fremdwasserproblematik dauerhaft beseitigen kann. Alternativen wie z. B. Versickerungen etc. sind hier nicht möglich.

Die Mitverlegung einer Fremdwasserleitung im Zuge der Kanalerneuerung mit den angegebenen Kosten in Höhe von rund 12.000 Euro ist hier die wirtschaftlichste Lösung.

Darüber hinaus fällt die Gefährdungshaftung bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (Schutz der Straße selbst und deren Benutzung) nach Aussagen des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz auf die Ortsgemeinde zurück. Die erforderlichen Arbeiten sollen mit den Arbeiten für die Kanalauswechslung voraussichtlich in der 48. KaIenderwoche durch das Vertragsunternehmen des EBB begonnen werden. Damit dies überhaupt möglich war, hat der Ortsbürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten gem. § 48 GemO bereits eine Eilentscheidung zur Bestellung der erforderlichen Rohre am 28. Novembergetroffen.

Die entsprechenden Haushaltsmittel in Höhe von 12.000 Euro sind bereits im Haushalt 2017 veranschlagt. Nach eingehender Beratung beschloss der Rat, die Fremdwasserleitung vom Grundstück Alter Weg 1 bis an die Verrohrung des Soterbaches im Zuge der Kanalerneuerung mit zu verlegen und den EBB hierfür zu be

auftragen.

Umstellung der

Straßenbeleuchtung

Die Ortsgemeinde Gönnersdorf hat im Bereich verschiedener Straßen die Straßenbeleuchtung auf LED umgestellt. Da diese Maßnahmen einen satzungsgemäßen Ausbaubeitragstatbestand erfüllen, sind hierzu Beiträge zu erheben.

Dazu ist ein Gemeindeanteil gemäß § 10 Abs. 4 Kommunalabgabengesetz (KAG) festzulegen, der dem Vorteil der Allgemeinheit gegenüber dem Vorteil der Anlieger entspricht.

Der Gemeinderat beschloss, den Gemeindeanteil für die Zissener Straße sowie den Teil der Neustraße, der zwischen dem Beginn der Neustraße im Süden bis hin zum Außenbereich in Höhe des Friedhofs liegt, auf 30 Prozent festzulegen.

Für den Bereich der Neustraße zwischen der L 87 bis zur Einmündung Neustraße in Höhe der nördlichen Grundstücksgrenze des Grundstücks Gemarkung Gönnersdorf, Flur 7, Flurstück-Nr. 52, wurde der Gemeindeanteil auf 40 Prozent festgesetzt, da es sich bei diesem Straßenabschnitt um eine Straße mit erhöhtem Durchgangs-, aber noch überwiegendem Anliegerverkehr, handelt. In allen Fällen beschloss der Gemeinderat das Ausbauprogramm gemäß dem Leistungsverzeichnis, dass bereits in der Ratssitzung vom 21. August 2017 Grundlage für die erfolgte Auftragsvergabe war.

Lediglich bei der Beschlussfassung für den Bereich der Hauptstraße ist eine erneute Beratung und Beschlussfassung erforderlich, da hier der Rat durch das Fehlen einiger Ratsmitglieder sowie dem Vorliegen von Ausschließungsgründen gemäß § 22 GemO nicht mehr beschlussfähig war. Der erforderliche Beschluss soll in der nächsten Ratssitzung nachgeholt werden.

Auch stimmte der Gemeinderat einer Änderung der Friedhofssatzung zu, wonach zukünftig nur noch biologisch abbaubare Urnen beigesetzt werden dürfen.