Leserbrief

Eine unverständlicheEinbahnregelung

Dass der östliche Teil der Rheinstraße von der Lindenstraße bis zum Elsa-Brandström-Ring zur Einbahnstraße gemacht wurde, erscheint sinnvoll, weil die Einfahrt von der Rheinstraße die Lindenstraße und Rheinallee immer problematisch und nicht ganz ungefährlich war. Weshalb sich aber aus der oben genannten Änderung der Verkehrsführung eine Umkehrung der Einbahnregelung im Essigkrug ergeben soll, ist mir unverständlich. Mit der Durchführung der gleichen Maßnahme ist übrigens schon einmal ein ehemaliger Sinziger Ortsvorsteher gescheitert.

Wer soll denn eigentlich noch außer den Anwohnern des Essigkrugs von der Koblenzer Straße in den Essigkrug einfahren wollen? Sowohl für aus dem Lohpförtchen als auch aus der Helenenbergstraße kommende Verkehrsteilnehmer ist das Einbiegen in die Koblenzer Straße Richtung Linde durch entsprechende Beschilderung vorgegeben. Alle Anlieger von Lohpförtchen, Helenenbergstraße, Peter-Käuser-Straße und Vogelsang und selbst die Anlieger des Essigkrugs werden durch die Umkehrung der Einbahnregelung im Essigkrug gezwungen, einen Umweg von etwa 300 Metern zu fahren, und zwar durch die Kreuzung Rheinstraße/Koblenzer Straße, wenn sie nach Hause wollen. Ganz abgesehen von der zusätzlichen Belastung der Umwelt ist doch festzustellen, dass die Kreuzung Rheinstraße/Koblenzer Straße eine gewisse Unfallträchtigkeit beinhaltet, weil der aus Richtung Lindenstraße kommende Autofahrer eine Wunschampel und Verkehrsteilnehmer, die in drei verschiedene Richtung fahren können, zu beachten hat. Dürften die von der Lindenstraße kommenden Verkehrsteilnehmer, die Richtung Lohpförtchen/Helenenbergstraße fahren wollen, den Essigkrug weiterhin von der Rheinstraße zur Koblenzer Straße befahren, müsste beim Überqueren der Koblenzer Straße nur auf den von rechts kommenden Verkehr geachtet werden, und die Umwelt würde auch noch geschont. Es dürfte angebracht sein, dass die Verantwortlichen über Sinn und Zweck der neuen Verkehrsregelung im Essigkrug noch einmal nachdenken. Eine Fehlentscheidung kann übrigens durch einen Widerruf wieder gut gemacht werden.

Hanspeter Jonen

Sinzig