Jugend- und Kulturzentrum „Zweite Heimat“

Jugendschutz an Karneval

Höhr-Grenzhausen. Wie in den vergangenen Jahren möchten wir dem Alkoholmissbrauch von Kindern und Jugendlichen an den Karnevalstagen entgegenwirken. Die Vorschriften des Jugendschutzes gelten das ganze Jahr, doch gerade in der Karnevalszeit ist der Alkoholmissbrauch leider weit verbreitet und die Bedingungen zum Schutz von Minderjährigen sollten besonders in den Blick genommen werden.

Eltern sind in dieser Zeit als Vorbilder gefragt und müssen ihren Kindern klare Grenzen aufzeigen sowie konsequent und präsent mit den Jugendlichen umgehen.

Sie müssen dafür Sorge tragen, dass sich Kinder und Jugendliche nicht schon zu Hause mit alkoholischen Getränken versorgen können. Auch in Supermärkten muss besonders auf die Einhaltung des Jugendschutzes geachtet werden.

Zur Erinnerung: Bier, Wein und Sekt dürfen von unter 16-Jährigen nicht konsumiert werden und der Verzehr von hochprozentigem Alkohol wie Spirituosen oder spirituosehaltigen Mixgetränken ist ausschließlich Erwachsenen erlaubt! So sollte fröhlichen und gesunden Karnevalstagen nichts entgegenstehen.