Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Kellerdecke: Eine Dämmung lohnt sich fast immer

Kreis Neuwied. Ist die Decke eines ungeheizten Kellers nicht gedämmt, gibt das Erdgeschoss permanent Wärme über den Fußboden ab. Das ist noch bei vielen älteren Häusern der Fall und zeigt sich an erhöhten Heizkosten und Fußkälte im Erdgeschoss.

Dabei ist die Dämmung der Kellerdecke eine wirtschaftliche Energiesparmaßnahme, da Materialkosten von nur etwa 20 Euro pro Quadratmeter anfallen. Wird ein Fachbetrieb beauftragt, betragen die Kosten insgesamt etwa 40 Euro pro Quadratmeter.

Wer sich selbst an der Dämmung versuchen will, arbeitet am besten mit fertigen Kellerdecken-Dämmplatten, die von unten an die Decke geklebt oder gedübelt werden. Verlaufen an der Kellerdecke Installationen, werden mehrere Dämmplatten verwendet und schichtweise auf-gebracht, sodass die Rohre in die Dämmung eingearbeitet werden können, vorausgesetzt die Kellerräume sind hoch genug und es schließen keine Fenster oder Türen dicht unterhalb der Decke an. Unebene Kellerdecken benötigen eine Unterkonstruktion, auf der das Material angebracht wird. Dabei sollten Fugen und Anschlüsse luftdicht verschlossen werden, damit sich die Dämmwirkung nicht verringert.

Nach Energieeinsparverordnung (EnEV) muss der Wärmedurchgangskoeffizient der gedämmten Kellerdecke kleiner als 0,30 W/(m²K) sein. Dazu sollten die Dämmplatten eine Dicke von acht bis zehn Zentimetern haben bei einer Wärmeleitgruppe WLG 035 beziehungsweise 040. Wird noch besser gedämmt und die Dämmung von einem Fachbetrieb durchgeführt, können staatliche Zuschüsse beantragt werden.

Zu den Details der Kellerdämmung und zu allen Fragen des Energiesparens im Alt- und Neubau berät der unabhängige Energieberater der Verbraucherzentrale nach Terminvereinbarung.

Sprechstunden des Energieberaters im Kreis Neuwied

In Asbach in der Verbandsgemeindeverwaltung am Mittwoch, 1. Februar von 13.45 bis 16.45 Uhr.

In Bad Hönningen im Rathaus am Mittwoch, 1. Februar von 8.15 bis 12 Uhr.

In Dierdorf in der Verbandsgemeindeverwaltung am Donnerstag, 26. Januar von 15 bis 18 Uhr.

In Puderbach in der Verbandsgemeindeverwaltung am Donnerstag, 9. Februar von 15 bis 18 Uhr.

In Rengsdorf in der Verbandsgemeindeverwaltung am Donnerstag, 16. Februar von 15 bis 18 Uhr.

Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Telefonische Voranmeldung unter Tel. (08 00) 6 07 56 00 (kostenlos). Montags von 9 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr, dienstags und donnerstags von 10 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr.

Pressemitteilung der

Verbraucherzentrale

Rheinland-Pfalz