Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz

Künftig flexibler in Rente

Überblick zu den Änderungen im Jahre 2017

10.01.2017 - 20:00

Speyer. Der Übergang vom Erwerbsleben in die Rente wird jetzt flexibler. Denn mit der Flexirente ist es möglich, länger zu arbeiten und mit den Beiträgen die Altersrente zu steigern, mehr hinzuzuverdienen oder zu erwartende Rentenabschläge schon früher auszugleichen. Was sich ändert und ab wann - hier ein Überblick:


Seit Januar 2017


Altersvollrentner, die arbeiten, sind nun bis zur Regelaltersgrenze versicherungspflichtig in der Rentenversicherung. Durch diese Beiträge steigert sich die Rente, und zwar erstmals nach der Regelaltersgrenze und danach jeweils zur nächsten Rentenanpassung im Juli.

Wer über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet, ist zwar versicherungsfrei, kann aber darauf verzichten und Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlen. Dies muss er ausdrücklich gegenüber seinem Arbeitgeber erklären. Auch diese Beiträge steigern die Rente zur nächsten Rentenanpassung, und zusätzlich gibt es dafür einen Zuschlag von 0,5 Prozent monatlich.

Auch wer bereits am 31. Dezember 2016 eine Altersvollrente bezogen hat und beschäftigt war, kann vor Erreichen der Regelaltersgrenze die neuen Möglichkeiten nutzen.


Ab Juli 2017


Erwerbseinkommen und vorzeitige eigene Rente sind nun einfacher zu kombinieren. Denn wer eine vorzeitige Rente bezieht und weiterarbeitet, kann bis zur Regelaltersgrenze künftig 6.300 Euro im Jahr hinzuverdienen, ohne dass dies auf die Rente angerechnet wird. Wie sich der Verdienst auf die Monate verteilt, ist dabei unerheblich. Bei einem höheren Verdienst wird der darüber liegende Teil zunächst zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet, sodass Anspruch auf eine Teilrente besteht. Erreicht der Verdienst etwa die Höhe des früheren Verdienstes, wird die Rente weiter gekürzt und kann auch ganz wegfallen. Da diese Grenzen vom Einzelfall abhängig sind, werden sie immer individuell geprüft.

Die frühere feste monatliche Grenze von 450 Euro gibt es nicht mehr, ebenso die Kürzung der Rente auf Teilrenten in Höhe von drei Viertel, zwei Drittel, der Hälfte oder einem Drittel der Vollrente.


Ausgleich bei Rentenabschlägen früher möglich


Abschläge, die sich bei einer vorzeitigen Altersrente ergeben, können nun bereits ab dem 50. Lebensjahr ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Dies gab es auch schon bisher, aber erst ab dem 55. Lebensjahr. Wie hoch der Ausgleichsbetrag ist, zeigt eine besondere Rentenauskunft, die man vorab beim Rentenversicherungsträger erhält.


Erweiterte Rentenauskünfte


Künftig sollen die Rentenauskünfte, die Versicherte ab dem 55. Lebensjahr erhalten, auch darüber informieren, wie der Übergang vom Arbeitsleben in die Rente gestaltet werden kann, also wie sich ein früherer oder späterer Rentenbeginn, der Bezug einer Teilrente oder Hinzuverdienst auswirken.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Flexirentengesetz sind im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de zusammengestellt. Aktuelle Infos gibt es auch auf flexirente.drv.info.

Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in Speyer und bei den Auskunfts- und Beratungsstellen - persönlich oder über das kostenfreie Servicetelefon unter Tel. (08 00) 10 00 48 01 6 und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de. Gerne vereinbaren die Berater auch feste Termine.

Pressemitteilung

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Ein echt blöder Artikel. ...
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