Kinderzuschlag

Mehr Geld für Familien mit geringem Einkommen

Region. Kinderzuschlag können Elternpaare und Alleinerziehende für ihr unter 25 Jahre altes Kind erhalten, wenn die geforderten Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört zum Beispiel, dass das Kind unverheiratet ist, im Haushalt lebt und Kindergeld gezahlt wird. Hinzu kommen weitere Anspruchsvoraussetzungen wie zum Beispiel das Einkommen.

Fragen zum Kinderzuschlag beantwortet gerne die Familienkasse Rheinland-Pfalz-Saarland. Unter der kostenlosen Servicenummer (08 00) 4 55 55 30 gibt es weitere Informationen. Merkblätter und Vordrucke stehen im Internet unter www.familienkasse.de zur Verfügung.

Pressemitteilung

Agentur für Arbeit Montabaur