Einsatzkräfte der Polizei sollen entlastet werden

Neue Begleitfahrzeuge für Schwertransporte

Transportunternehmen erhalten mehr Planungssicherheit

Neue Begleitfahrzeuge
für Schwertransporte

Mit ihrem auffallenden Gelb werden die neuen Begleiter von Schwertransporten schnell wahrgenommen, mit dem Dachaufsatz können verschiedene Verkehrszeichen angezeigt werden. Foto: Kreisverwaltung MYK

18.08.2017 - 09:27

Kreis Mayen-Koblenz. Großraum- und Schwertransporte werden, je nach Größe und Schwere, normalerweise außerhalb der Autobahn durch die Polizei begleitet.

Da diese jedoch mit ihrem vorhandenen Personal vorrangig die hoheitlichen Polizeiaufgaben wahrnehmen muss, kommt es bei steigenden Einsatzzahlen zwangsläufig häufig zu Verzögerungen bis hin zu Ausfällen von lange im Voraus geplanten Schwertransporten. Jetzt wurde eine Verwaltungsvorschrift erlassen, wonach zivile Unternehmen die notwendige Begleitung auf ausgewählten Streckenabschnitten von Landes- und Bundesstraßen übernehmen dürfen.

„Um die Einsatzkräfte der Polizei zu entlasten, sowie auch den Transportunternehmen die notwendige Planungssicherheit zu gewährleisten, war eine gesetzliche Anpassung erforderlich“, erklärt Birgit Gellert, Leiterin des Referates Straßenverkehr im Kreishaus. Bereits seit Mai 2015 wurde im Rahmen eines Pilotprojektes getestet, ob die Begleitung von Sondertransporten auch durch den Einsatz besonderer privater Begleitfahrzeuge gewährleistet und sicher ausgeführt werden kann. Von Beginn dieser Pilotphase konnten bisher rund 6.300 Transporte auf einem ausgewählten Streckenabschnitt aus dem Bendorfer Hafen Richtung Autobahn 48 auf diese Weise ohne besondere Zwischenfälle sicher begleitet werden.

„Mit dem Inkrafttreten einer neuen Verwaltungsvorschrift Ende Mai haben wir nunmehr die Möglichkeit, auf eine neue Generation Begleitfahrzeuge zurückzugreifen. Sie sind auffallend gelb lackiert und haben einen Dachaufsatz, mit welchem sie bis zu elf verschiedene Verkehrszeichen anzeigen können. Welches Verkehrszeichen in welcher Situation anzuzeigen ist, wird von der Verkehrsbehörde durch einen verbindlichen Regelplan festgesetzt. Ein eigenes Entscheidungsrecht steht den neuen Begleitfahrern nicht zu“, so Gellert weiter.

Mehr Informationen zum Thema Begleitung von Großraum- und Schwertransporten gibt es beim Straßenverkehrsreferat der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz unter Tel. (02 61) 1 08 -4 28 oder Durchwahl -6 07.

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung

Mayen-Koblenz

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