Der Pflegestützpunkt Niederzissen informiert

Pflegestärkungsgesetz II

Kempenich. Seit dem 1. Januar gilt die neue Reform zur Pflegeversicherung. Dadurch gibt es eine Vielzahl von Veränderungen. Unter anderem erfolgt eine neue Festlegung, wer als „pflegebedürftig“ gilt und deshalb Unterstützung erhalten kann. Die Hilfe setzt jetzt früher ein und der Kreis der Leistungsberechtigten wird erweitert, sodass nunmehr viele Pflegebedürftige erstmals Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten können.

In die Betrachtung, wer Leistungen erhalten kann, werden körperliche, geistige und psychische Einschränkungen gleichermaßen einbezogen. Dadurch erhalten auch Demenzkranke, die oft körperlich noch gesund sind, Zugang zu den Unterstützungsangeboten.

Eine gravierende Neuerung ist die Umstellung von Pflegestufen in Pflegegrade. Die Überführung findet automatisch statt. Dabei greift für die bisherigen Leistungsempfänger ein Bestandsschutz, das heißt, durch die Reform sollen sich die Leistungen in keinem Fall verschlechtern. Liane Seemann und Dieter Germscheid vom Pflegestützpunkt Niederzissen geben in einer Informationsveranstaltung Auskunft, was sich konkret ändert, und stehen dabei auch für Fragen rund um das neue Pflegestärkungsgesetz II zur Verfügung. Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Arbeitskreis „Kempenich für Senioren – Kempenich barrierefrei“ am Mittwoch, 25. Januar um 17.30 Uhr im Alten Bahnhof Kempenich (Burgstraße 1) statt. Eine Anmeldung zu der kostenfreien Veranstaltung ist nicht erforderlich. Der Alte Bahnhof Kempenich ist barrierefrei.