Zweites Ahrtaler Hospizgespräch mit Tipps zur Vorsorge

Vom Sterben und sterben lassen

Vom Sterben und sterben lassen

Eine interessierte Zuhörerschaft folgte dem Vortrag von Andreas Reuther. Privat

Bad Neuenahr-Ahrweiler. „Wünschen Sie sich nicht auch‚ irgendwann ‚einfach umzufallen‘?“, fragte Andreas Reuther seine Zuhörer beim zweiten Ahrtaler Hospizgespräch. „Fast jeder wünscht sich das. Es ist uns aber heute aufgrund der Entwicklungen in der Medizin oft nicht vergönnt.“ Künstliche Ernährung, Beatmungsapparate und weitere moderne Errungenschaften sorgten dafür, erklärte der Mediziner beim Hospizgespräch zum Thema „... und ich möchte in Würde leben bis zuletzt“. Dabei ging es um Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung respektive ganz allgemein um das, was sich der Einzelne wünscht, wenn er sich selbst etwa wegen Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr dazu äußern kann. Obwohl sich der Abend um ein Thema drehte, das viele gerne weit von sich schieben, war die Resonanz groß. Der Einladung des stationären „Hospiz im Ahrtal“ und des Hospiz-Vereins Rhein-Ahr e.V. waren rund 50 Interessierte in den voll besetzten Mehrzweckraum des Bad Neuenahrer Hospizes gefolgt.

Was soll mit mir geschehen?

„Was soll mit mir passieren, wenn ich mich gegen Ende meines Lebens nicht mehr klar äußern kann? Wie möchte ich dann behandelt werden, wie wohnen, wie leben, wie sterben? Und wann möchte ich sterben dürfen?“ Über diese und andere Fragen trat Andreas Reuther, der unter anderem mehr als 20 Jahre lang in einer Gemeinschaftspraxis in der Grafschaft als Allgemeinarzt tätig gewesen ist und nun als Fachmann zum Thema Vorsorge auch für den Hospiz-Verein zur Verfügung steht, beim Hospizgespräch in einen Dialog. „Ängste vor dem Sterben werden weniger bedrohlich, wenn man sie konkret formuliert und wenn man jetzt schon bestimmt, was später geschehen soll – und was nicht.“ Eine Patientenverfügung ermögliche es jedem, seinen Willen zu medizinischen und pflegerischen Maßnahmen kund zu tun für den Fall, dass er sich anders nicht mehr äußern könne. Sie helfe den Angehörigen und auch den Ärzten, im Ernstfall zu entscheiden und den mutmaßlichen Patientenwillen umzusetzen, da Bevollmächtigte, Betreuer und Behandler an eine gültige schriftliche Patientenverfügung gebunden seien.

Eine Vorsorgevollmacht

ist wichtig

Fast noch wichtiger als eine Patientenverfügung zu erstellen, sei für viele, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen. Damit kein gesetzlicher Betreuer ernannt werden müsse, der einen unter Umständen gar nicht kenne, könne mit der Vorsorgevollmacht jemand Vertrautes bevollmächtigt werden, die eigenen Angelegenheiten zu regeln, wenn man es selbst nicht mehr könne: Das betreffe medizinische Angelegenheiten genauso wie finanzielle oder etwa die Frage des Aufenthaltsorts oder des Verkaufs des Eigenheims. „Eine Vorsorgevollmacht können Sie nur schriftlich verfassen“, sagte Andreas Reuther und verwies nicht nur auf Musterformulare aus dem Internet, sondern gab auch zahlreiche Tipps und beantwortete viele Fragen seiner Zuhörer. „Für eine Vorsorgevollmacht müssen Sie geschäftsfähig sein. Deshalb verfassen Sie sie am besten sofort.“ Wichtig sei, eine Person zu bevollmächtigen, der man absolut vertraue und mit der man natürlich darüber ausführlich sprechen sollte. Gegebenenfalls könne man etwa auch die Tochter mit Finanzfragen und den Sohn mit Gesundheitsangelegenheiten bevollmächtigen.

Austausch empfohlen

Für unerlässlich hielt es Reuther jedoch, dass sich jeder einmal Gedanken über seine Sterblichkeit mache und sich zumindest einmal mit einer nahestehenden Person darüber austausche: „Auch wenn Sie wissen, wie Sie nicht sterben möchten oder welche Therapie Sie nicht möchten und das kommunizieren oder schriftlich festhalten, kann das für Angehörige und Ärzte sehr, sehr hilfreich sein.“