Jahreshauptversammlung der Nachbarschaft Oberdorf Kruft

Vorstand berät über Satzungsänderung

08.02.2018 - 13:28

Kruft. Ein wichtiges Thema bei der Jahreshauptversammlung 2018 der Nachbarschaft Oberdorf in Kruft waren erste Diskussionen über eine Neufassung der Satzung. Die Regelungen, die teilweise noch auf die Gründungssatzung von 1860 zurückgehen, sowie die zuletzt 1999 geänderte Satzung der Sterbekasse sind in vielen Punkten nicht mehr zeitgemäß. Der Vorstand hatte sich daher, dem Auftrag der Mitgliederversammlung aus den vergangenen Jahren folgend, Gedanken gemacht, wie man die Satzung an die heutigen Gegebenheiten anpassen könnte. Der aus zwölf Paragrafen bestehende Satzungsentwurf wurde in Kopie an die Teilnehmer der Mitgliederversammlung verteilt und von der Schriftführerin in seinen wesentlichen Elementen vorgestellt und erläutert. Zu den meisten eher formalen Punkten, die vor allem darauf abzielen, die Art und Weise, wie die Nachbarschaft heutzutage funktioniert, in schriftlicher Form festzuhalten, gab es seitens der Versammlung keine Änderungsvorschläge oder Anmerkungen. Zu einigen Aspekten, in denen der Vorstand keine einheitliche Meinung gefasst hatte, votierte die Versammlung wie folgt:

1. Die Amtszeit des Vorstandes soll von derzeit zwei auf vier Jahre verlängert werden. 2. Ein Beitritt zur Sterbekasse der Nachbarschaft soll nur bis zum 50. Lebensjahr möglich sein. 3. Im Fall eines Beitritts zur Sterbekasse im Alter zwischen 40 und 50 Jahren wird eine Nachzahlung von Beiträgen fällig.

Strittig blieben zentrale Punkte, die die Form der Mitgliedschaft und die Beitragsgestaltung betreffen. Einerseits wurde der Standpunkt vertreten, dass man abweichend von der bisherigen Praxis zukünftig nur noch Einzelmitgliedschaften zulassen sollte, wie dies auch in einigen anderen Nachbarschaften üblich sei. Die Folge wäre, dass Paare dann den doppelten Beitrag im Vergleich zu Einzelpersonen zahlen müssten, wobei allerdings der Grundbeitrag etwas niedriger ausfallen könnte. Die Beschränkung auf Einzelmitgliedschaften wurde jedoch von anderen Teilnehmern mit dem Argument abgelehnt, dass man dann noch weniger junge Familien als Mitglieder gewinnen würde. Aufgrund der überschaubaren Teilnehmerzahl bei der Jahreshauptversammlung wurde auf weitere Diskussionen verzichtet. Es wurde vereinbart, dass der Vorstand seine Beratungen unter Berücksichtigung der Reaktionen bei der Versammlung fortsetzt. Im Herbst, voraussichtlich im November, soll eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden und eine Abstimmung über die Satzung erfolgen. Eine Neufassung könnte dann zu Jahresbeginn 2019 in Kraft treten. Wer nicht bei der Jahreshauptversammlung dabei war, aber Interesse an dem Satzungsentwurf (derzeitiger Stand) hat, kann ein Exemplar bei der Schriftführerin Doris Busenkell erhalten, bitte nach vorheriger Terminabsprache unter Tel.: (01 76) 54 88 93 25. Pressemitteilung

der Nachbarschaft Oberdorf

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