Aktualisierter Kurz-Wegweiser Pflege für den Landkreis

Was tun, wenn derPflegefall eintritt?

Was tun, wenn der
Pflegefall eintritt?

Der Kurz-Wegweiser „Was tun im Pflegefall“ bietet übersichtlich Informationen und Kontaktdaten zur Hilfe bei Pflegebedürftigkeit. Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

Kreisgebiet. Im Landkreis Mayen-Koblenz wurde der Kurz-Wegweiser „Was tun im Pflegefall?“ aktualisiert, um Bürgern Hilfestellung zu geben, wenn der Pflegefall eintritt.

Dieser Kurzwegweiser wurde aufgrund der Auswirkungen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes neu aufgelegt. Er beinhaltet kurze Erläuterungen über die fünf Pflegegrade, die seit Jahresbeginn in Kraft getreten sind. Außerdem bietet er wertvolle Informationen über Hilfen bei Pflegebedürftigkeit, Hinweise zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, eine Checkliste für die ersten Schritte und die aktuellen Kontaktdaten zu Pflegestützpunkten oder sonstigen Servicestellen im Landkreis.

Seit Jahresbeginn werden fünf Pflegegrade unterschieden. Zur Bestimmung des Pflegegrades werden die Beeinträchtigungen in sechs Lebensbereichen erhoben. Bei den sechs Lebensbereichen wird begutachtet, wie die betreffende Person die alltägliche Anforderung bewältigen kann. Dazu findet sich im Kurzwegweiser eine kurze Beschreibung der sechs Lebensbereiche.

Den Kurzwegweiser gibt es kostenlos bei allen Stadt- und Verbandsgemeinden im Landkreis oder bei Alexandra Kiel E-Mail alexandra.kiel@kvmyk.de, Tel. (02 61) 10 81 54. Auch auf der Homepage des Landkreises unter www.mayen-koblenz.de kann der Kurzwegweiser als pdf-Datei heruntergeladen werden.

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz