Gemeinden und Vereine beim Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ gefragt

Welches Dorf schafftes aufs Siegertreppchen?

Welches Dorf schafft
es aufs Siegertreppchen?

Der offengelegte Segbach in Thür. Nur eine von vielen Maßnahmen, die die Gemeinde 2017 zum Kreissieger machten.

Kreis Mayen-Koblenz. Im vergangenen Jahr fiel der Startschuss für den Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ auf Kreis-, Gebiets- und Landesebene. In diesem Jahr geht er in seine zweite Phase. Auch dieses Jahr können sich die Gemeinden für die Teilnahme am Bundeswettbewerb 2019 qualifizieren. Die Anmeldefrist endet am 9. März. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die teilnehmenden Ortsgemeinden ihre Bewerbungsunterlagen bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz einreichen. Im Kreis geht ebenfalls der Wettbewerb „Dorfverschönerung durch Vereine“ in eine neue Runde. Bewerbungsschluss für den Vereinswettbewerb ist der 13. April.

„Lebensqualität in unseren Dörfern erhalten und verbessern, das wird immer wichtiger. Die Gesellschaft wird älter, das wissen wir, also müssen wir umso intensiver dafür sorgen, dass die Gemeinden attraktiv und lebenswert bleiben und die Infrastruktur erhalten und ausgebaut wird“, erklärt Landrat Dr. Alexander Saftig. „Nur gemeinsam können wir es schaffen, dass der Landkreis zusammen mit den Gemeinden im Wettbewerb der Regionen besteht. Dafür brauchen wir Wohn-, Kultur- und Arbeitsräume im ländlichen Raum, die mehr bieten als andere.“

Der Wettbewerb fördert das bürgerschaftliche Engagement, die Mitwirkungsbereitschaft in Vereinen, Arbeitskreisen, Gruppen oder Organisationen, die Verantwortung übernehmen, Ideen entwickeln, aktiv und kreativ tätig sind.

Teilnahmeberechtigt am Kreiswettbewerb sind alle Ortsgemeinden mit überwiegend dörflichem Charakter und bis zu 3000 Einwohnern, sowie Gemeindeteile mit überwiegend dörflichem Charakter bis zu 3000 Einwohnern, die vom übrigen besiedelten Gemeindegebiet räumlich klar getrennt sind und eine geschlossene Ansiedlung bilden. Die Besichtigung der Gemeinden im Kreisentscheid wird voraussichtlich ab Anfang bis Mitte Mai erfolgen: „Wir melden die Siegergemeinden unmittelbar danach der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier. Die ADD startet dann ab dem 28. Mai mit der Durchführung des Gebietsentscheids, der dann in den Landesentscheid mündet, der vom Ministerium des Innern und für Sport durchgeführt wird.“ Mittlerweile verfügen 98 Ortsgemeinden/Ortsteile im Landkreis Mayen-Koblenz über ein abgestimmtes Dorferneuerungs- oder Dorfentwicklungskonzept. Seit 1993 wurden im Landkreis 24 Gemeinden und Ortsteile als Investitions- und Maßnahmenschwerpunkt in der Dorferneuerung anerkannt, von denen zur Zeit noch zwei Gemeinden im Anerkennungszeitraum sind. In vielen dieser Gemeinden wurden zahlreiche Dorferneuerungsprojekte entwickelt, auf den Weg gebracht und umgesetzt. Für den Landrat stehen diese Aktivitäten in engem Zusammenhang mit dem Kreisentwicklungskonzept, das vom Kreistag in 2012 erstmals beschlossen und zwischenzeitlich mehrfach fortgeschrieben wurde. „Erstes Ziel dieses Konzepts ist die gleichwertige Entwicklung der Teilräume unseres Landkreises. Das geht nicht ohne die Dörfer und ihre gewachsene Strukturen. Diese Strukturen können wir trotz abnehmender Bevölkerungszahlen erhalten, wenn wir die Grundversorgung sichern, für Bildung auch im ländlichen Raum sorgen und das Erscheinungsbild unserer Gemeinden pflegen. Das wird uns insbesondere dann gelingen, wenn wir weiterhin durch bürgerschaftliches Engagement die Vitalität unserer Dörfer erhalten“, so Saftig.

Der Wettbewerb „Dorfverschönerung durch Vereine“ würdigt schon seit 1977 das besondere bürgerschaftliche Engagement. Voraussetzung für die Teilnahme von Dorfgemeinschaften, Vereinen oder Gruppen ist, dass sich auch die jeweilige Gemeinde am Kreis- und Landeswettbewerb 2018 beteiligt. Es können Maßnahmen angemeldet werden, die von wesentlicher Bedeutung für das Dorfbild und die Dorfgemeinschaft sind. Das können zum Beispiel Baumpflanzaktionen, die Gestaltung naturnaher Spielplätze oder die Sanierung und Renovierung touristischer Einrichtungen, wie Wander- oder Schutzhütten sein. Zum Zeitpunkt der Besichtigung durch die Kreiskommission müssen die Maßnahmen fertiggestellt sein.

Meldeschluss ist der 13. April. „Gemeinschaftliche Aktivitäten motivieren und mobilisieren die Dorfbewohner selbst an der Gestaltung ihres Lebensraumes mitzuwirken. Das stärkt das Gemeinschaftsleben und hilft, das Leben im ländlichen Raum zukunftsfähig und lebenswert zu gestalten“, so der Landrat.

Mehr Informationen zu den Wettbewerben unter Tel. (02 61) 10 84 69 oder per Email stephan.konzer@kvmyk.de.

Pressemitteilung

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz