Hauptzollamt Koblenz überprüft Teile des Einzelhandels

Regionale Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit

Regionale Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit

Symbolbild Quelle: Hauptzollamt Koblenz

Koblenz. Am 18. April 2024 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Koblenz eine regionale Schwerpunktprüfung in Teilen des Einzelhandels durchgeführt. Ziel der Überprüfungen war die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung von illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und des sog. Leistungsbetrugs.

Im Bereich des Hauptzollamts Koblenz waren an den Standorten Koblenz, Mainz und Trier 64 Zöllner und Zöllnerinnen im Einsatz. Bei der Prüfung wurden mehr als 300 Personen überprüft und nach ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Es wurden insgesamt 23 Sachverhalte festgestellt, die eine weitere Prüfung durch die FKS erforderlich machen.

Bei 11 überprüften Personen hat die FKS den Verdacht, dass Mindestlohnvorschriften nicht eingehalten wurden. Bei den restlichen Sachverhalten, die eine weitere Prüfung erforderlich machen, handelt es sich u. a. um den Verdacht von Beitragsvorenthaltung.

„Wir haben uns bei dieser regionale Schwerpunktprüfung auf die Bereiche Getränkehandel, Kioske und Tankstellenshops konzentriert!“, so Thomas Molitor, Pressesprecher beim Hauptzollamt Koblenz.

An die durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei stehen die Beschäftigten des Zolls in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden, wie der Landesfinanzverwaltung und der Rentenversicherung. Pressemitteilung Hauptzollamt Koblenz