Beilstein fordert Verbleib der Arbeitsgerichtstage in Cochem

Anschlag auf den ländlichen Raum

Cochem. Als weiteren Anschlag auf den ländlichen Raum wertet Landtagsabgeordnete Anke Beilstein die Absicht der Landesregierung, die auswärtigen Gerichtstage des Arbeitsgerichtes am Amtsgericht Cochem zu streichen. Sie hat sich daher mit einem eindringlichen Brief an Justizminister Mertin gewandt und gebeten, die beabsichtigte Entscheidung noch einmal zu überdenken.

„Die vorliegenden Zahlen belegen eindrucksvoll, dass es sich um ein Angebot handelt, das von den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern sowie den im Landkreis ansässigen Rechtsanwälten stark genutzt wird. Im Falle der Abschaffung bedeutet es deutlich längere Anfahrtszeiten für die Bürger sowie für die Anwälte, deren erhöhter zeitlicher wie finanzieller Aufwand wiederum von den Mandanten getragen werden müssen. Die Rechnung zahlen also ganz klar die hier betroffenen Menschen im Landkreis.“ Auch die ehrenamtlichen Schöffen, die in der Regel aus der Region kommen, werden stärker belastet – müssen sie doch einen deutlich längeren Anfahrtsweg zum Gericht nach Koblenz antreten, wodurch im übrigen wieder erhöhte Fahrtkosten beim Land entstehen.

Als Kronzeuge für diese Maßnahme wird seitens der Landesregierung wieder einmal der Rechnungshof angeführt. Das lässt Anke Beilstein nicht gelten: „Natürlich ist es Pflicht des Rechnungshofes, auf Einsparpotentiale hinzuweisen. Aber die Landesregierung hat noch immer die politische Entscheidungshoheit darüber, ob sie eine solche Anregung ohne weitere Prüfung einfach umsetzt oder ob es gewichtige Gründe gibt, die dagegensprechen. Einen solchen Grund sehe ich ganz klar darin, dass damit ein Abbau wichtiger Infrastruktur und somit wieder einmal eine Schwächung des ländlichen Raumes verbunden ist.“

Sie bezweifelt zudem, dass mit einer solchen Maßnahme größere Personalressourcen bei der Gerichtsbarkeit eingespart werden können. Die Verfahren selbst müssten schließlich durchgeführt werden – ob in Koblenz oder Cochem. Den vergleichsweise geringfügig eingesparten Fahrtkosten der Richter stehen somit vielfach höhere Fahrtkosten aller übrigen Beteiligten gegenüber, von denen das Land sogar noch diejenigen der Schöffen wieder erstatten müsse.

„Unter dem Strich handelt es sich um einen nicht durchdachten Akt, bei dem nichts gewonnen, aber viel zerstört wird“, resümiert Anke Beilstein. Die auswärtigen Gerichtstage in der Arbeitsgerichtsbarkeit bestehen in Rheinland-Pfalz seit 30 Jahren weitgehend unverändert. Sie wurden seinerzeit eingeführt, um Bürger- und Betriebsnähe sowie Chancengleichheit zu gewährleisten. Die jetzt angekündigte Streichung zeige einmal mehr, dass bei der aktuellen Landesregierung die ländlichen Räume das Nachsehen haben.

Pressemitteilung

Anke Beilstein (CDU),MdL