David Langner: Im Falle meines Wahlsieges wird es eine solche Regelung nicht geben!
Beamtenpension von OB Hofmann-Göttig schlägt hohe Wellen
SWR und Afd kritisieren und berufen sich auf die Bewertung zweier renommierter Staatsrechtler
Koblenz. Hat die rheinland-pfälzische Landesregierung unter Kurt Beck den damaligen Staatssekretär Joachim Hofmann-Göttig und heutigen Oberbürgermeister in unrechtmäßiger Weise in den einstweiligen Ruhestand versetzt? Fließt daher Ruhegehalt an den scheidenden Koblenzer OB aus dessen Zeit als Staatssekretär seit Jahren unrechtmäßig? Das zumindest behauptet der SWR aufgrund eigener Recherchen in einer Pressemitteilung, die auch die „BLICK aktuell“ erreichte. „Hofmann-Göttig“, heißt es in der SWR-Pressemitteilung, „war fast 20 Jahre Staatssekretär für Kultur. Im Mai 2010 trat er sein Amt als Oberbürgermeister von Koblenz an. Nur wenige Tage davor war er in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden. Der renommierte Verfassungsrechtler Ulrich Battis sagte dem SWR, um jemanden in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen, bedürfe es eines sachlichen Grundes. Da sei die Rechtsprechung bis hin zum Bundesverwaltungsgericht eindeutig. Ein sachlicher Grund sei etwa, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Dienstherren und Beamten gestört sei. Das sei hier aber offensichtlich nicht der Fall gewesen.“
Laut Battis, so der SWR weiter, liegt deshalb ein Missbrauch und ein Verstoß gegen das Gesetz vor. Die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand hat finanzielle Folgen: Nach SWR-Recherchen bekomme Hofmann-Göttig zusätzlich zum OB-Gehalt im Schnitt 1.500 Euro monatlich Ruhegehalt aus seiner Zeit als Staatssekretär. Auf Anfrage von BLICK aktuell an OB Joachim Hofmann-Göttig antwortet dieser: „Das ist ausschließliche Angelegenheit der Staatskanzlei.“
Harsche Kritik am Ruhegalt des Koblenzer Oberbürgermeisters hagelt es auch von der AfD Ratsfraktion in Koblenz. In einer Pressemitteilung heißt es in diesem Zusammenhang u.a.: „Laut dem renommierten Staatsrechtler Ulrich Battis müsse für die Versetzung in den Ruhestand ein triftiger Grund vorliegen. Einen solchen sieht er im Falle Hofmann-Göttig als nicht gegeben“. Dazu Joachim Paul, stellvertretender Vorsitzende der rheinland-pfälzischen AfD-Fraktion und Mitglied des Koblenzer Stadtrates: „Offenkundig wurde das Recht auf Versetzung in den Ruhestand hier nur genutzt, um einem verdienten Parteisoldaten ein Zusatzeinkommen zu sichern“: Zahlungen, so Paul, die der Steuerzahler leisten müsse und er betont: „Der Einschätzung der zwei sich mit dem Fall beschäftigenden Verfassungsrechtler bzw. Staatsrechtler von Arnim und Battis ist vollends zuzustimmen und die AfD erwartet, dass die Landesregierung und Prof. Hofmann-Göttig aus diesem eklatanten Fall Konsequenzen ziehen und Hofmann-Göttig das Geld dem Steuerzahler erstattet. OB-Kandidat Langner, selbst Staatssekretär, ist Paul der Meinung, müsse sich ebenfalls zu dem Fall äußern.
Langner: Bei mir wird es eine solche Regelung nicht geben
Staatssekretär und OB Kandidat David Langner stellt auf „BLICK aktuell“ Anfrage daher dafür den Fall seiner Wahl deutlich klar: „1. Bei mir wird es eine solche Regelung nicht geben. 2. Ich werde nach dem Beamtenrahmenrechtsgesetz in der juristischen Sekunde, wenn ich die Annahme der Urkunde des Oberbürgermeisters der Stadt Koblenz unterschrieben habe, vom Dienstverhältnis des Landesbeamten in das Dienstverhältnis eines kommunalen Wahlbeamten der Stadt Koblenz wechseln. Das schließt alle Versorgungsansprüche aus dem alten Dienstverhältnis aus. uwm
Hofmann-Göttig weist Vorwürfe als unproduktiv zurück, versteckt sich hinter einer halbherzigen Entschuldigung, u. erhält dafür mehr oder weniger Verständnis von seinen Parteisoldaten.
Dies hat seinen Grund, da auch Stadtratsmitglieder diverse Nebeneinkünfte durch ihre Tätigkeit in Vorstand/änden u. Aufsichtsrat/räten beziehen, die NICHT offen gelegt werden.
Die Bezeichnung Ehrenamt in der Politik ist zweideutig u. die Mär vom Ehrenamtmann "durch u. durch" eine Farce.
Mir klingen noch die Worte eines Fraktionsvorstandsmitgliedes im Stadtrat in den Ohren:"Wenn ich meine Freizeit opfere, will ich die auch bezahlt haben!"
Hofmann-Göttig gehört "95" Institutionen an, darunter mehrere davon als Vorstands-/Aufsichtsrats-Vorsitzender namhafter Unternehmen.
Die Selbstgefälligkeit, mit der die Politik ihr Tun u. ihre Nebeneinkünfte immer wieder mit dem Hinweis auf das Ehrenamt verknüpfen rechtfertigt den Vorwurf der "Gier, Unmoral u. Charakterlosigkeit" - eine Deklassierung des Ehrenamtes
Die OB-Wahl ist zu Gunsten von Herrn Langner gelaufen und schon ist man der Meinung, dass sich damit auch die Causa Hofmann-Göttig erledigt hat, die ja angeblich nur ins Leben gerufen wurde, um damit evtl. Einfluss auf den Ausgang der Wahl zu nehmen.
Dieses immer wieder kommunal, landes- u. bundesweit auftretende Phänomen der politischen Selbstbereicherung ist wie ein Krebsgeschwür, gegen das man noch kein Mittel gefunden hat (oder nicht finden will).
Das ist keine Krankheit, die von Zeit zu Zeit immer mal wieder ausbricht, sondern ein fester Bestandteil der Politik (auch der Wirtschaft) ... und sie hat einen Namen:"GIER".
Die bereits angekündigte Rechtfertigung von Hofmann-Göttig sollte man zur Kenntnis nehmen u. mehr nicht.
Sein Selbstloblüge für eine nie stattgefundene finanzielle Einbuße war charakterlos u. obendrein eine Verarschung der Wählerschaft.
Verdienste für Koblenz hin oder her - sein Handeln (u. das von BECK) war Missbrauch, Manipulation u. Beliebigkeit.
Herr Langner lässt ein klares Wort zu der Causa Hofmann-Göttig vermissen u. verschanzt sich vielmehr hinter einer schwammigen Äusserung, die für ihn, da die Voraussetzung fehlt, ohnehin nicht von Belang ist.
Zu der Frage, ob hinter dem Ganzen System steckt u. Probleme mit Geld gelöst werden, so muss dies mit JA beantwortet werden, ein System, das nicht nur in der Politik ein Zuhause hat.
System steckt auch hinter der Tatsache, dass es kein Zufall ist, dass ausgerechnet jetzt unmittelbar vor der Stichwahl Tatsachen an`s Licht kommen, die bereits vor Jahren bekannt waren, aber zu diesem Zeitpunkt keine auswirkende Brisanz hatten.
Wer hier seine schmutzigen Finger wirklich im Spiel haben könnte, lässt sich nur erahnen, zumal es hierzu ja bereits das passende Vorspiel gegeben hat.
Trotz der Verdienste von Hofmann-Göttig u. der Parole fair zu bleiben muss es erlaubt sein, weiterhin politische Selbstbedienungsmentalität, Systemfehler, Vettern- u. Lügenwirtschaft an den Pranger zu stellen.
Die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand ist in der BRD ein Rechtsakt/Verwaltungsakt, mit dem z.B. hochrangige politische Beamte ohne Angabe von Gründen aus dem aktiven Dienst entfernt werden können.
Hofmann-Göttig ist sein Abgang mehr als vesüßt worden, dank einer Schlupfloch-Gesetzgebung, die sich die Politik selbst verpasst hat.
2013 hatte Hofmann-Göttig noch als bereits bis dahin personifizierter Ruhegehaltsabsahner die Unverschämtheit sich selbst eines nie stattgefundenen finanziellen Verzichtes selbst zu loben u. war sich dieser wissentlichen Lüge durchaus bewusst.
Auch als OB, und damit weiterhin als potenzieller Absahner in nicht wenigen Aufsichtsräten vertreten, hat er seine ihm in die politische Wiege gelegten Nehmerqualitäten bewiesen, was nicht heißt, dass dies auch nach Ende seiner Amtszeit nicht mehr der Fall sein wird.
Einem kann sich die Politik gewiss sein - eine/n Insolvenz/Konkurs wird es bei der Selbstbedienungskette POLITIK nicht geben.