Breibandausbau Cochem-Zell

Bund bewilligt Fördermittelfür Nacherschließungsmaßnahmen

Bund bewilligt Fördermittel
für Nacherschließungsmaßnahmen

V.l.n.r: Landrat Manfred Schnur, Bürgermeister Helmut Probst, Bürgermeister Alfred Steimers, Beigeordneter Thomas Welter, Bürgermeister Karl Heinz Simon. Privat

Kreis Cochem-Zell. Der Breitbandausbau im Landkreis Cochem-Zell geht weiter. Dies ist die erfreuliche Nachricht, die Landrat Manfred Schnur den Bürgermeistern Helmut Probst, Alfred Steimers, Karl-Heinz Simon und dem Beigeordneten Thomas Welter, in Vertretung für Bürgermeister Albert Jung, nun im Kreishaus bekannt geben durfte.

Der Landkreis Cochem-Zell hatte sich, gemeinsam mit allen vier Verbandsgemeinden, für den 4. Call des Breitbandförderprogramms des Bundes zum Stichtag 28. Februar 2017 beworben. Wie nun der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt, im Rahmen einer Pressekonferenzi in Berlin bekannt gab, wurde auch das beantragte Breitbandprojekt im Landkreis Cochem-Zell bewilligt. Nunmehr ist auch der vorläufige Zuwendungsbescheid im Kreishaus eingetroffen. Für notwendige Nacherschließungen erhält der Landkreis insgesamt 90 Prozent der zuvor in einer Machbarkeitsstudie der TÜV Rheinland Consulting GmbH berechneten sogenannte „Wirtschaftlichkeitslücke“ von rund 16,3 Mio. Euro für notwendige Nacherschließungsmaßnahmen. Von den rund 14,7 Mio. Euro trägt der Bund 60 Prozent (rund 9,8 Mio. Euro), 30 Prozent (rund 4,9 Mio. Euro) übernimmt das Land im Rahmen der Kofinanzierung. Eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung liegt dem Landkreis bereits vor.

Landrat Schnur ist sehr zufrieden, dass der innerhalb eines sehr kurzen Zeitraums erstellte Förderantrag auf Anhieb vom Bund bewilligt wurde. „Die hohe Förderquote von 90 Prozent ermöglicht es, nun auch die Bereiche mit hochleistungsfähigen Internetanschlüssen auszustatten, die über das Geschäftsmodell der „BIG“ wirtschaftlich nicht darstellbar waren. Eine hochleistungsfähige Breitbandinfrastruktur ist die Basis für die Umsetzung unserer Digitalisierungsstrategie und trägt wesentlich zur Attraktivität des Landkreises als Wohn- und Arbeitsstandort bei.“

Wie ist die Ausgangslage?

Cochem-Zell verfügt bereits über eine vergleichsweise gute Breitbandversorgung und liegt aktuell mit einer Versorgungsquote von 84,4 Prozent mit mindestens 30 Mbit/s über den durchschnittlichen Versorgungsquoten von Land (81,9 Prozent) und Bund (80,7 Prozent). Dies ist darauf zurück zu führen, dass man in Cochem-Zell sehr frühzeitig die Zeichen der Zeit und die Bedeutung von Breitband als unverzichtbare Infrastruktur erkannt hat und gemeinsam mit allen Verbandsgemeinden und weiteren Partnern im Jahr 2011 die „Breitband-Infrastrukturgesellschaft mbH“ (BIG) gegründet hat. Die BIG hat in einem eigenwirtschaftlichen Ausbau, ohne die Einbeziehung von Fördermitteln, innerhalb von rund vier Jahren eine flächendeckende Grundversorgung in allen 108 Ortslagen errichtet. Gemäß den damaligen Anforderungen wurde ein Ausbauziel von mindestens 16 Mbit/s durch Verlegung einer zukunftsfähigen Glasfasertechnik bis zum Kabelverzweiger (KVZ) umgesetzt.

Wo erfolgen die

Nacherschließungen?

Der Bedarf an Bandbreiten nimmt stetig zu, wir befinden uns auf dem Weg in eine „Gigabit-Gesellschaft“. Mittlerweile fördern Bund und Land den Breitbandausbau massiv. Nach den Förderrichtlinien des Bundes sind „unterversorgte Bereiche“ alle Gebiete, in denen private Haushalte und Unternehmen nicht bereits mit mindestens 30 Mbit/s versorgt sind. Der Landkreis hat im September 2016 eine Machbarkeitsstudie beauftragt, um die „unterversorgten Bereiche“ in Sinne der Förderrichtlinie zu ermitteln. Dabei wurde gemäß den Förderbestimmungen auch ein sog. „Markterkundungsverfahren“ durchgeführt, bei dem die Telekommunikationsunternehmen ihre Ausbauplanungen für die drei nächsten Jahre melden mussten. Die gemeldeten Bereiche dürfen beim geförderten Ausbau nicht berücksichtigt werden. Gemäß dem Förderantrag umfasst das Ausbaugebiet rund 2.900 Anschlüsse, davon rund 100 gewerbliche Anschlüsse in derzeit unterversorgten Gewerbegebieten. Eine Konkretisierung des Ausbaugebiets erfolgt im Rahmen der Ausschreibung der Nacherschließungsmaßnahmen.

Was ist das Ausbauziel?

Alle im Ausbaugebiet erreichbaren Teilnehmeranschlüsse sollen flächendeckend mit einem Erschließungsgrad von 100 Prozent mit einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und wesentlich höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Breitbandgrundversorgung erschlossen werden. Zudem soll für 60 Prozent der Anschlüsse eine Übertragungsrate von mindestens 100 Mbit/s zur Verfügung gestellt werden. Unterversorgte Gewerbegebiete und öffentliche Einrichtungen (z. B. Schulen) werden mittels direkten Glasfaseranschluss (FTTB) angebunden. Die Erschließung der übrigen Anschlüsse erfolgt durch einen weiteren Ausbau der Kabelverzweiger (KVZ) vor Ort (FTTC), durch die Errichtung neuer KVZ und, sofern die Errichtung neuer KVZ aufgrund der geringen Anzahl an Teilnehmeranschlüssen unwirtschaftlich ist, direkt durch Glasfaser (FTTB).

Wie wird das

Projekt organisiert?

Wie bereits bei der Grunderschließung über die BIG gehen die Verbandsgemeinden und der Landkreis das Thema „Breitband“ weiterhin gemeinsam an. Der nicht durch Fördermittel gedeckte Eigenanteil von 10 Prozent (voraussichtlich rund 1,63 Mio.Euro) wird nach dem „Solidarprinzip“ zu gleichen Anteilen auf die Verbandsgemeinden und den Landkreis verteilt, sodass jeweils ein Eigenanteil in Höhe von rund 326.000 Euro zu tragen ist. Die Zusammenarbeit erfolgt auf Basis eines öffentlich-rechtlichen Vertrages. Beim für den Ausbau gewählten „Wirtschaftlichkeitslückenmodell“ wird durch die Zuwendung eine etwaige Wirtschaftlichkeitslücke, die den eigenwirtschaftlichen Ausbau dieser Gebiete durch privatwirtschaftliche Betreiber bisher verhinderte, durch einen einmaligen Zuschuss geschlossen. Im Gegenzug muss der zukünftige Betreiber dann einen durchgehenden Betrieb über sieben Jahre (Bereitstellungsverpflichtung) gewährleisten.

Wie geht es weiter?

Die Vergabe der Nacherschließungen erfolgt auf Basis eines EU-weiten Vergabeverfahrens. Um keine Zeit zu verlieren, hat die Kreisverwaltung Cochem-Zell bereits parallel zum laufenden Antragsverfahren die hierzu erforderlichen externen Beratungsleistungen ausgeschrieben, sodass der Beratungsauftrag jetzt unmittelbar nach Erhalt des Förderbescheides vergeben werden kann. Für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen wird ein Zeitraum von rund drei Monaten einkalkuliert, sodass die EU-weite Ausschreibung voraussichtlich spätestens im November 2017 veröffentlicht werden kann. Bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens muss dann ein Zeitraum von mindestens einem halben Jahr einkalkuliert werden, sodass der Bauauftrag voraussichtlich zu Beginn des 2. Halbjahres 2018 erteilt werden kann. Die eigentliche Ausbauphase wird dann nochmals mindestens ein bis zwei Jahres in Anspruch nehmen.

Pressemitteilung

Kreisverwaltung Cochem-Zell