Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN - Ortsgemeinderat Straßenhaus

Der Gemeinderatwurde umgangen

Straßenhaus. Der für den Bau einer Ortsumgehung im Verlauf der Bundesstraße 256 Straßenhaus erforderliche Raumordnungsentscheid (ROE) stammt vom 26.03.1998, die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) dazu ist aus 1992. Der ROE war zunächst für fünf Jahre gültig. Zweimal gab es für jeweils fünf Jahre Verlängerungen - mit Pausen dazwischen. Die letzte Verlängerungsgenehmigung galt bis 31.03.2017. Nun ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen von damals noch zutreffen oder ob sich Änderungen im Umfeld und in der Gesetzeslage ergeben haben.

Es gibt aus unserer Sicht viele Gründe, die gegen eine einfache Verlängerung, aber für eine komplette erneute Prüfung sprechen. Beispiele sind Änderungen diverser Vorschriften für Bau, Lärm, Natur und Landschaftsschutz. Hinzu kommt, dass eine Realisierung umfassender Straßenneubauten inklusive sechs Brücken und zwei großräumigen Anschlussbauwerken mitten im Naturpark Rhein-Westerwald nicht zulässig ist.

Die Ortsbürgermeisterin von Straßenhaus fühlte sich berufen, am 08.05.2017 eigenmächtig ein Schreiben an die SGD Nord, Struktur- und Genehmigungs-Direktion Koblenz, zu versenden; der bestätigte Eingang bei der SGD Nord erfolgte einen Tag später. Die Aussage im Brief lautet: „Seitens der Ortsgemeinde sprechen keinerlei Gründe gegen die Beibehaltung der damaligen raumordnerischen Beurteilung in Form des ROE vom 26.03.1998 bzw. dessen Konkretisierung in der Verlängerung vom 14.06.2012.“

Der Ortsgemeinderat erhielt das Schreiben erst zur Diskussion in der Gemeinderatssitzung am 27.06.2017. Die vorweggenommene eigenmächtige Entscheidung sollte nur noch nachträglich durchgewinkt werden. Der Gemeinderat wurde vorher dazu nicht gehört. Warum die plötzliche Eile?

In einer Erklärung der Grünen-Fraktion wurde das Verhalten der Ortsbürgermeisterin gerügt. Es wurde ausgeführt, dass im Verhalten der Bürgermeisterin eine Missachtung des gesamten Gemeinderates gesehen wird. Auf Nachfrage erklärte Frau Haas, sie habe das Schreiben mit den Beigeordneten abgestimmt. Die drei Beigeordneten haben jedoch kein Stimmrecht und können auch nicht als Ersatz für das gesamte Gremium mit 16 Ratsmitgliedern dienen. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich fragen, ob sie nur eine Bürgermeisterin oder auch Ratsmitglieder zur Vertretung ihrer Interessen gewählt haben!

Eingaben an die Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung in diversen ähnlichen Fällen sowie bei mehreren formalen Fehlern im Verlauf von Sitzungen und bei der Protokollführung blieben stets ohne Anerkennung. Wir beabsichtigen nun, die Hilfe eines Rechtsanwaltes und in der Fortsetzung gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Vielleicht gelingt es mit derartiger Unterstützung doch noch, die Gemeinderatsarbeit auf eine solide, ehrliche Basis zu stellen, wobei auch Meinungen respektiert werden müssen, die von den Vorgaben und Vorstellungen der Ortschefin und der „großen Koalition“ abweichen.

Pressemitteilung der Fraktion

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