Jahresabschlusssitzung des Verbandsgemeinderates Mendig

Erlass einer Gefahrenabwehrverordnung mit Stimmenmehrheit verabschiedet

Erlass einer Gefahrenabwehrverordnung mit Stimmenmehrheit verabschiedet

Im Mendiger Rathaus arbeiten zahlreiche Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung. -FRE-

Mendig. Zur Jahresabschlusssitzung des Verbandsgemeinderates Mendig begrüßte VG-Bürgermeister Jörg Lempertz am 13. Dezember neben den Ratsmitgliedern wie in jedem Jahr auch die leitenden Mitarbeiter der Verwaltung. Zunächst beschloss der Rat einstimmig, dem Wehrführer Urban Reuter für seine langjährige ehrenamtliche Tätigkeit bei der Freiwilligen Feuerwehr Rieden im Rahmen seiner Verabschiedung am 17. Februar 2018 den Großen Wappenteller der Verbandsgemeinde Mendig zu verleihen. Der Verbandsgemeinderat hatte am 28. Juni 2017 eine 15. Änderung des Flächennutzungsplanes wegen der Erweiterung der Polizeiautobahnstation beschlossen. Durch diese Änderung soll die Ausdehnung des Sondergebietes „Hubschrauberlandesplatz, Polizeiautobahnstation und Autobahnmeisterei“ ermöglicht werden. Die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderungsplanung wurde in der Zeit vom 7. bis 21. September durchgeführt. Es wurden keine Stellungnahmen vorgebracht. Am 13.12.17 nahm der VG-Rat die ihm vorliegende Änderungsplanung als Entwurf an und beschloss einstimmig, das Auslegungsverfahren einzuleiten. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Auslegungsverfahren sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Bezüglich der Bündelausschreibung für den kommunalen Strombedarf zum 1. Januar 2019 fasste der Rat einstimmig folgenden Beschluss: Der Verbandsgemeinderat bevollmächtigt die Verwaltung, den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz mit der Ausschreibung der Stromlieferung für den kommunalen Strombedarf der VG Mendig zum 1. Januar 2019 zu beauftragen. Der VG-Rat überträgt die Zuschlagsentscheidung für die Vergabeleistungen an den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz beziehungsweise die Gt-Service, die sich zur Durchführung der Ausschreibung weiterer Kooperationspartner bedienen. Der VG-Rat Mendig verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme und zur Abnahme von Dienstleistungen von dem Lieferanten, der den Zuschlag erhält, für die Dauer der Vertragslaufzeit. Außerdem wird die Verwaltung beauftragt, Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote (Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell) ausschreiben zu lassen. Der zu liefernde Strom soll zu 100 Prozent aus Ökostrom ohne Neuanlagenquote bestehen. Im Rahmen einer ausführlichen Diskussion über den Erlass einer Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Verbandsgemeinde Mendig (eine aktuelle Musterempfehlung des Gemeinde- und Städtebundes RLP lag den Ratsmitgliedern vor), bemerkte der SPD-Fraktionsvorsitzende Hermann Kleber zunächst: „Wir freuen uns, dass diese ursprünglich von uns angestoßene Verordnung nunmehr umgesetzt werden soll.“ Auf den Einwand von Joachim Heuft (Bündnis 90/Die Grünen), der Erlass müsse noch einmal überarbeitet werden, bat VG-Bürgermeister Jörg Lempertz, nicht allzu weit von dem Entwurf abzuweichen, da dieser justiziabel sei. Sollte sich jedoch im Verlauf eines Jahres ein Änderungsbedarf ergeben, könne die Verordnung überarbeitet werden. Alfred Nett (FDP) wandte ein: „Außer dem Paragrafen, der das Halten und Führen von Hunden beinhaltet, kann ich diese Verordnung nicht nachvollziehen.“ Jürgen Reimann (CDU) sprach sich im Namen seiner Fraktion für den Erlass aus, der sodann bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen verabschiedet wurde. Anschließend votierte der VG-Rat einstimmig für die Übernahme der Finanzierungslücke von 3.900 Euro zur Fortführung der TSS-Sport-AG (Tägliche-Sport-Stunde Projekt) an der Grundschule Mendig für das Schuljahr 2017/2018 zu. Der hierdurch im Haushaltsjahr 2017 entstehenden überplanmäßigen Ausgabe von 1.950 Euro wurde ebenfalls zugestimmt. Im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung soll für die Jahre 2018 und 2019 der zur Finanzierung des TSS-Angebots fehlende Kostenanteil in die jeweiligen Haushaltspläne ohne eine erneute Beschlussfassung des VG-Rats eingestellt werden.

Öffentliche Hotspots

Am 28. November 2017 hatte der Mendiger Stadtrat die von der CDU-Stadtratsfraktion beantragte Umsetzung des öffentlichen WLAN in der Stadt Mendig beschlossen. Es sollen die folgenden Punkte mit öffentlichem WLAN ausgestattet werden: Waldsee Rieden (Stufe 2 - Liegewiesen rund um den Waldsee) Lava Dome der Stadt Mendig, Laacher-See-Halle sowie Post- und Bahnstraße. Im Rahmen der Tourismusförderung, hat die Verbandsgemeinde die Prüfung zur Übernahme der Kosten „Lava Dome“ zugesagt. Es entstehen Kosten in Höhe von einmalig circa 1.820 Euro und jährlich circa 800 Euro. Als zweiten Bereich der öffentlichen Hotspots, soll in der Post- und Bahnstraße von Höhe Waldecker bis Höhe Blumen Mallmann öffentliches WLAN bereitgestellt werden. Die Kosten in Höhe von einmalig circa 1.810 Euro und jährlich circa 783 Euro sollen zu je 1/3 von der Stadt Mendig, der Werbegemeinschaft VG Mendig e.V. und der Verbandsgemeinde im Rahmen der Wirtschaftsförderung getragen werden. Nach den Worten von VG-Bürgermeister Jörg Lempertz wurde auch der Wunsch geäußert, Obermendig -insbesondere im Bereich Teichwiese- mit einzubeziehen. Er schlug deshalb vor, dass die Verbandsgemeinde sich an der Finanzierung von ein oder zwei Hotspot-Standorten ebenso wie in Niedermendig beteiligt. Zur Feststellung des Jahresabschlusses 2015 und entsprechender Entlastungserteilung übergab VG-Bürgermeister Lempertz das Wort an den Ratsältesten Theo Winkel. Dieser wiederum erteilte dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Jürgen Reimann das Wort, der den Sachverhalt wie folgt erläuterte: Es sollen Haushaltsmittel von insgesamt 127.000 Euro ins Jahr 2016 übertragen werden. Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss von 747.000 Euro ab und verbessert sich damit um 817.000 Euro gegenüber der Haushaltsplanung. Dies ist insbesondere auf die Mehrerträge aus der sozialen Sicherung (453.000 Euro), den Feuerwehreinsatzkosten (39.000 Euro) und dem Bilanzgewinn des Eigenbetriebs für die Betriebszweige Wasser- und Abwasserwerk (332.00 Euro) und Einsparungen bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen (253.000 Euro) zurückzuführen. Die Finanzrechnung 2015 weist einen Finanzmittelfehlbetrag von insgesamt 31.400 Euro aus. Das Eigenkapital erhöht sich durch den Jahresüberschuss der Ergebnisrechnung auf nunmehr 8,847 Millionen Euro. Ebenso wie der Erste Beigeordnete Thomas Schneider wies auch Stadtbürgermeister Hans Peter Ammel darauf hin, dass noch eine Zahlung seitens der Verbandsgemeinde an die Stadt ausstehe. Daraufhin sagte VG-Bürgermeister Jörg Lempertz zu, dass dies schnellstens erledigt werde. Der VG-Rat votierte einstimmig -bei zwei Enthaltungen- dafür, erstens den Jahresabschluss der Verbandsgemeinde Mendig zum 31. Dezember 2015 festzustellen und das Ergebnis auf die neue Rechnung vorzutragen, zweitens der Übertragung von Haushaltsmitteln in Höhe von insgesamt 127.000 Euro zuzustimmen und drittens die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist. Dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, wurde Entlastung zum Jahresabschluss 2015 erteilt