Letzte Sitzung des Gemeinderates Volkesfeld im Jahr 2017

Erlass einer neuen Friedhofssatzung verabschiedet

Erlass einer neuen
Friedhofssatzung verabschiedet

Ortsbürgermeister Rudolf Wingender (Mitte) mit dem Ersten Beigeordneten Thomas Schmitt (l.) und Christian Wilbert (r.). Foto: FRE

28.12.2017 - 14:43

Volkesfeld. Zur letzten Sitzung im Jahr 2017 begrüßte Ortsbürgermeister Wingender neben den zahlreich erschienen Ratsmitgliedern auch den Revierförster Wolfgang Dazert und den Leiter des Forstamtes Ahrweiler, Bolko Haase, die den Forstwirtschaftsplan 2018 erläuterten. Während der für 2017 veranschlagte Fehlbetrag in Höhe von 3.510 Euro sich aller Voraussicht nach auf circa 1.500 Euro reduzieren wird, bezeichnete Revierförster Dazert den für 2018 in Ansatz gebrachten Fehlbetrag in Höhe von 3.680 Euro als moderat. Der Ertrag (Holzverkauf, Kostenerstattung) beläuft sich in 2018 auf 15.570 Euro; dagegen betragen die Ausgaben 19.250 Euro. Der Gemeinderat beschloss die Verabschiedung des Forstwirtschaftsplanes einstimmig. Sodann trug der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Michael Schäfer die Feststellung des Jahresabschlusses 2015 vor. Nach seinen Worten schließt die Ergebnisrechnung 2015 mit einem Jahresfehlbetrag von 48.826,52 Euro ab und verbessert sich damit um 35.303,48 Euro gegenüber der Haushaltsplanung, in der ein Fehlbetrag von 84.130,00 Euro ausgewiesen war. Die Finanzrechnung 2015 weist einen Finanzmittelfehlbetrag von insgesamt 21.630,05 Euro aus, wovon a) ein Fehlbetrag von 16.262,13 Euro bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen entstand, b) ein Fehlbetrag von 30.988,48 Euro auf die Investitionstätigkeit entfällt und c) ein Überschuss bei den Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten in Höhe von 25.620,56 Euro entstand. Der Fehlbetrag wird über die Zunahme der Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde aus dem Finanzmittelbestand abgedeckt. Die Verbindlichkeit beträgt zum 31. Dezember 2015 insgesamt 137.242,89 Euro. Die Haushaltssatzung 2015 sah zur Finanzierung der Investitionsmaßnahmen die Aufnahme eines Investitionskredites in Höhe von 37.400,00 Euro vor. Es erfolgte eine Aufnahme in Höhe von 30.000,00 Euro. Das Eigenkapital verringert sich aufgrund des Jahresfehlbetrages der Ergebnisrechnung auf 1.102.601,57 Euro. Der Gemeinderat beschloss: a) den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Volkesfeld zum 31. Dezember 2015 festzustellen und das Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen und b) die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist. Außerdem wurde dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, Entlastung erteilt.


Erhebung des Gästebeitrags


Anschließend beschloss der Rat einstimmig den Erlass einer Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Ortsgemeinde Volkesfeld. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Satzung bekannt zu machen und die Beherbergungsbetriebe über die Einführung des Gästebeitrages zu informieren. Nachdem die Ortsgemeinde Volkesfeld mit Wirkung vom 28. September 2016 eine neue Friedhofssatzung erlassen hatte, steht nunmehr der Erlass einer neuen Friedhofsgebührensatzung an. Deshalb wurde die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit Schreiben der Verbandsgemeinde Mendig vom 21. September 2015 der Auftrag zum Aufbau einer Kosten- und Leistungsrechnung mit Betriebsanalyse und Gebührenbedarfsrechnung für alle Friedhöfe der Stadt Mendig und der vier Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Mendig erteilt. Die Ergebnisse dieser Kalkulation lagen den Ratsmitgliedern am 14. Dezember vor. Im Rahmen der ausgiebigen Beratungsgespräche über die umfangreiche Gebührenkalkulation fassten die Ratsmitglieder unter anderen einstimmig nachfolgende Beschlüsse: 1. Die Grabnutzungsentgelte an die durch die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH neu ermittelten Beträge anzupassen und einen Kostendeckungsgrad (KDG) in Höhe von a) Überlassung einer Einzelreihengrabstätte um 60 Prozent KDG, b) Urnenreihengrabstätte um 60 Prozent KDG, c) Urnengrab mit einheitlicher Granitabdeckung auf 500 Euro, d) Einzelwahlgrab um 60 Prozent KDG und e) Doppelwahlgrab um 60 Prozent KDG vorzusehen. Außerdem wurde beschlossen, die entsprechenden Gebühren vom 1. Januar 2020 an zunächst auf 80 Prozent anzuheben bis ein Kostendeckungsgrad von 100 Prozent erreicht ist. Der Hintergrund für die neue Gebührenkalkulation ist eine vom Gesetzgeber vorgegebene Verpflichtung, dass Friedhöfe kostendeckend unterhalten werden müssen. „Volkesfeld ist bislang zwar noch weit von einer Kostendeckung entfernt, dennoch sind wir im Rahmen unserer Möglichkeiten dieser Verpflichtung nachgekommen“, so Ortsbürgermeister Rudolf Wingender. Die Verwaltung wurde beauftragt, die festgelegten Gebühren in die Neufassung der Friedhofsgebührensatzung aufzunehmen. Bezüglich der vierten Bündelausschreibung für den kommunalen Strombedarf zum 1. Januar 2019 fasste der Rat zum Abschluss der Sitzung einstimmig folgenden Beschluss: Der Gemeinderat Volkesfeld bevollmächtigt die Verwaltung, den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz mit der Ausschreibung der Stromlieferung für den kommunalen Strombedarf der Ortsgemeinde Volkesfeld zum 1. Januar 2019 zu beauftragen. Der Gemeinderat Volkesfeld überträgt die Zuschlagsentscheidung für die Vergabeleistungen an den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz beziehungsweise die Gt-Service, die sich zur Durchführung der Ausschreibung weiterer Kooperationspartner bedienen. Die Ortsgemeinde Volkesfeld verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme und zur Abnahme von Dienstleistungen von dem Lieferanten, der den Zuschlag erhält, für die Dauer der Vertragslaufzeit. Außerdem wird die Verwaltung beauftragt, Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote (Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell) ausschreiben zu lassen. Der zu liefernde Strom soll zu 100 Prozent aus Ökostrom ohne Neuanlagenquote bestehen. FRE

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