FWG-Fraktion im Kreistag Ahrweiler

„Es ist bereits nach zwölf“

Kreis Ahrweiler. Aufgrund von angedrohten Sanktionen der EU wegen den hohen Nitratwerten in Deutschland ist seit 2011 eine Arbeitsgruppe dabei die Düngeverordnung neu aufzustellen. Nach dem Abschlussbericht aus dem Jahr 2012 ist es dann gelungen, im Dezember 2015 einen Regierungsentwurf vorzulegen und ein Jahr später die Öffentlichkeit zu beteiligen. Die Kreis–FWG hat sich mit einer Eingabe vom 20. November 2016 an diesem Verfahren beteiligt. Mit unserer Eingabe wollen wir unter anderem auch die Landwirte unterstützen, die aus unserer Sicht regelrecht drangsaliert werden durch die Bürokratie und die staatlichen Kontrollen. Sie ersticken im Regelungsdickicht der zuständigen Behörden. Die Kreis-FWG ist der Meinung, dass dringend auf Landesebene ein Konzept zur Verbesserung und Straffung der Handlungsfelder und vor allen Dingen eine Reduzierung der Behörden, ausgearbeitet werden muss. Die hohen Nitratwerte in Rheinland-Pfalz mit nach wie vor über 30 Prozent Nitratverseuchung des Grundwassers müssen durch Festschreibung von Maßnahmen in den betroffenen Gebieten durch das Land endlich dauerhaft und intensiv kontrolliert werden. Die strichprobenartigen Überprüfungen, 2014 wurden im Land 420 von 6600 Betrieben kontrolliert, bringen in dieser Hinsicht keine Verbesserung. Unter anderem auch deshalb nicht, weil man damit den Großteil der wirklich positiv wirtschaftenden Landwirte verprellt und die Verursacher nur minimal erwischt. Die Folge davon sind vorübergehende oder endgültige Stilllegung von Brunnen, in Rheinland-Pfalz wurden 1985 bis 1989 100 Brunnen stillgelegt, mit teilweise erheblichen Trinkwasseraufbereitungskosten. Zur Verbesserung des Systems, insbesondere im Interesse der Landwirtschaft, für die die Gülle nach wie vor der beste Nährstoff ist, muss dringend eine Reform durchgeführt werden. Es ist keinem klarzumachen, dass für die Einfuhr von verarbeiteter Gülle, die mindestens 60 Minuten auf 70 grad Celsius erhitzt wurde, die ADD zuständig ist und für unverarbeitete Gülle das Ministerium. Die FWG fordert weiterhin, dass niederländische Gülle nur dann eingeführt werden darf, wenn sie über ein Meldesystem frühzeitig mit Aufzeichnungen zu Ausbringungsart, -menge und –zeitpunkt bekannt gemacht wird. Es bringt definitiv nichts, wenn, wie zur Zeit durchgeführt, erst im März des darauffolgenden Jahres die Lieferungen stichprobenartig überprüft werden. Weiterhin fordert die FWG den Aufbau eines landesweiten Nitratkatasters, verbunden mit einer Wirtschaftsdüngerdatenbank. Eine langfristige, qualitativ hochwertige, öffentliche Wasserversorgung kann nur dann gewährleistet werden, wenn schnellstens, insbesondere auf der Landesebene, gehandelt wird. Dazu muss man gleichzeitig die Situation der Landwirte, die nach der „guten fachlichen Praxis“ wirtschaften und das ist der überwiegende Teil im Kreis Ahrweiler, so verbessern, dass sie Überlebenschancen haben. Es ist nicht fünf vor zwölf, sondern bereits nach zwölf.Pressemitteilung

der FWG Fraktion