Dorferneuerung im Kreis Mayen-Koblenz

Fördertopf für 2017 wieder gut gefüllt

Fördertopf für 2017 wieder gut gefüllt

Gelungenes Beispiel: Das kleine Wohnhaus in Kottenheim mit moderner Gestaltung des rückwärtigen Anbaus, kompletter Erneuerung des Dachstuhls, dem Einbau von drei Spitzgauben und der Erneuerung der Dacheindeckung in Naturschiefer hat sich in ein Schmuckstück verwandelt. Die Fenster wurden nach altem Vorbild nachgebaut und erneuert. Vorab hatte eine Beratung durch den Ortsplaner stattgefunden. Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

Kreis Mayen-Koblenz. Die Dorferneuerung im Landkreis Mayen-Koblenz kann sich über einen gut gefüllten Fördertopf für 2017 freuen. 368.000 Euro stehen zur Verfügung und wurden dem Landkreis vom Land zugewiesen. Ziel dieser Förderung ist unter anderem, das Dorf als eigenständigen Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum zu erhalten und weiterzuentwickeln. Im Kreishaus freut man sich: So manches alte Gebäude wird durch Unterstützung der Dorferneuerung bald wieder in neuem Glanz erstrahlen. Anträge können jederzeit bei der Kreisverwaltung gestellt werden.

Dorferneuerung ist eine kommunale Selbstverwaltungsaufgabe und zugleich Strukturpolitik im ländlichen Raum. Gefördert werden zum Beispiel bauliche Maßnahmen an älteren orts- und landschaftsprägenden Gebäuden mit Hof- und Grünflächen und die Schaffung von neuem Wohnraum in Ortskernen durch Umnutzung leer stehender Bausubstanz. Darüber hinaus sollen wohnortnahe Arbeitsplätze geschaffen und erhalten sowie der dörfliche Fremdenverkehr aktiviert werden.

„Mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln können wir nun in diesem Jahr wieder eine Menge bewegen“, erklärt Alois Astor, zuständiger Referatsleiter bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz. Er erklärt, wer in den Genuss von Fördermitteln kommen kann: „Voraussetzung für eine Bezuschussung aus der Dorferneuerung ist zunächst einmal, dass sich das Gebäude in einer Gemeinde befindet, die ein Dorferneuerungskonzept besitzt. Das sind in unserem Landkreis 90 Prozent aller Gemeinden.“ Die Förderhöhe kann je nach Wertigkeit der Maßnahme bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 20.452 Euro je Objekt betragen.

Auch Eigenleistung

kann gefördert werden

Bei den förderfähigen Kosten können auch Eigenleistungen der Bauherren berücksichtigt werden. Sie werden ebenfalls bezuschusst. Mindestens 7.669 Euro sind zu investieren. Gefördert werden nicht nur Renovierungen an der Fassade, sondern nahezu alle Maßnahmen, die dazu dienen, ein altes Gebäude „am Leben“ zu erhalten und es wieder bewohnbar zu machen. Dazu zählen neben sämtlichen Installationen auch die Erneuerung von Treppen, Böden oder Türen und je nach Gebäudegröße auch die Errichtung eines kleineren Anbaus, wenn die vorhandene Wohnfläche nicht ausreicht. Keine Förderung gibt es für Maßnahmen, die überwiegend der Verschönerung oder Bauunterhaltung dienen, wie die ausschließliche Erneuerung der Fenster, des Außenanstrichs oder der Dacheindeckung. „Wichtig ist“, so Astor, „dass für eine mögliche Förderung mit dem Bauvorhaben noch nicht begonnen wurde und noch keine Aufträge vergeben sind.“

Besonders hohe Priorität genießen Maßnahmen, mit denen Arbeitsplätze im Ort erhalten oder neu geschaffen werden, Vorhaben zur Förderung des dörflichen Tourismus oder zur Sicherung der Grundversorgung im Ort, Maßnahmen zur Unterstützung der landwirtschaftlichen Vermarktungsstrukturen und kulturelle Projekte. Ganz wichtig ist dabei eine dorf- und ortsgerechte Gestaltung der alten Gebäude und Anwesen. Oft wurden Gebäude in der Vergangenheit stark verändert, zum Beispiel durch Anordnung großer, breiter Fensteröffnungen mit Kunststofffenstern oder das Aufsetzen von Rollläden, und damit im Sinne der Dorferneuerung falsch „modernisiert“.

Regionaltypische Materialien zur Gestaltung verwenden

Bei einer ortsgerechten Gestaltung sollen Materialien und Proportionen der regionalen Bautradition entsprechen. Jede Region hat ihre für sie typischen, traditionellen Materialien. Werden in vielen Gegenden rote Dachziegel zur Eindeckung der Häuser verwandt, herrscht im Landkreis der Naturschiefer vor. In Kottenheim und Mendig wurden zum Beispiel viele Gebäude mit Basaltlava errichtet, in Rieden bestimmt der Tuff das Ortsbild, im Maifeld und an der Mosel der Bruchstein.

„Viele Gemeinden bieten privaten Investoren eine kostenlose Beratung durch die zuständigen Ortsplaner an, um schon im Planungsstadium zu unterstützen. Die Ortsplaner geben vor Antragstellung den privaten Bauherren Hinweise zur Gestaltung und zu den Fördermöglichkeiten“, macht Alois Astor Mut.

Wer sich für eine Förderung und Beratung interessiert und Informationen zur Antragstellung und den Förderkriterien erhalten möchte, kann sich an die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz wenden. Hier ist auch ein Faltblatt mit Hinweisen zur ortsgerechten Gestaltung von Gebäuden und den Fördervoraussetzungen erhältlich. Antragsvordrucke können auf der Internetseite des Landkreises unter www.kvmyk.de heruntergeladen werden.

Ansprechpartner sind Barbara Münnich, Tel. (02 61) 10 82 08, E-Mail barbara.muennich@kvmyk.de; Stephan Konzer, Tel. (02 61) 10 84 69, E-Mail stephan.konzer@kvmyk.de; Alois Astor, Tel. (02 61) 10 84 39, E-Mail alois.astor@kvmyk.de.

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz