Marco Weber, MdL (FDP):

„Frostschäden sind Elementarereignis“

Kreis Cochem-Zell. Marco Weber begrüßt die Unterstützung für vom Frost geschädigte Obstbau-Betriebe. Landwirtschaftsminister Dr. Volker Wissing hat den Weg für Landeshilfen frei gemacht. Damit wird die Anerkennung der Spätfröste des Frühjahrs als ein außergewöhnliches Elementarereignis unterstützt. Betroffene Betriebe sollen Hilfen auf Basis der Verwaltungsvorschrift Elementarschäden erhalten.

Hilfen des Landes

können beantragt werden

Die Betriebe können Hilfen des Landes beantragen, wenn sie sich in einer außergewöhnlichen Notlage befinden, die Schäden erheblich sind und nicht versicherbar waren. „Die Obsterzeuger wurden bei uns im Norden von Rheinland-Pfalz hart von den Spätfrösten in diesem Jahr getroffen. Ich bin froh, dass die Landesregierung die Notlage der Betriebe ernst nimmt und die Betriebe unterstützt.

Die Obstbauern haben bereits schwere Zeiten hinter sich. 2015 und 2016 haben Hagel und Trockenheit mit starken Hitzeperioden zu großen Belastungen geführt.“

Die genaue Höhe der Frostschäden stehe noch nicht fest, da die Ernte gerade erst begonnen hat. Das Landwirtschaftsministerium wird nun eine umfassende Schadenermittlung in Gang setzen. Die Ernteschäden fallen regional unterschiedlich aus. Hart getroffen wurden Kulturen in Tallagen, wo sich die Spätfröste lange gehalten haben. Besonders betroffen sind neben der größten rheinland-pfälzischen Obstbauregion Rheinhessen auch andere Standorte des Obstbaus, insbesondere im Norden von Rheinland-Pfalz - Grafschaft, Raum Koblenz und Trier - und zum Teil auch die Pfalz.

Für die Aufnahme der Schäden sind die Kreis- und Stadtverwaltungen zuständig, die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion bewilligt die Finanzhilfen und besorgt die verwaltungsmäßige Abwicklung.

Die Finanzhilfe ist im Zuschuss auf 10.000 Euro begrenzt. Formal beantragt die ADD im Falle des Vorliegens eines Elementarereignisses von überörtlicher Bedeutung auf Basis der Ermittlungen der zuständigen Kreis- und Stadtverwaltungen bei dem Ministerium des Innern und für Sport die förmliche Anerkennung als Naturkatastrophe beziehungsweise widriges Witterungsverhältnis als Voraussetzung für die Gewährung staatlicher Finanzhilfen bei Elementarschäden.

Bereits zuvor hat die Landesregierung den Weg für Liquiditätshilfen für Obstbauern und Winzer freigemacht. Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet zinsverbilligte Darlehen an, die die wirtschaftliche Stabilität landwirtschaftlicher Unternehmen im Falle von Unwetter- oder Frostschäden stützen soll.

Zudem werden steuerliche Liquiditätshilfen gewährt. Konkret geht es um Anträge auf Stundung für fällige Steuern des Landes, Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen zur Einkommensteuer, zudem soll auf Stundungszinsen und Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet werden. Analog kann bei kommunalen Steuern mit entsprechend an die jeweilige Gemeinde zu richtenden Anträgen ein Stabilisierungsbeitrag herbeigeführt werden.

Pressemitteilung von

Marco Weber, MdL