Der Geschichts- & Altertumsverein Mayen bleibt bei seiner Position:

GAV lehnt Pläne zur Umwandlung des Alten Rathauses in ein Bierhaus ab

04.01.2018 - 16:14

Mayen. Hohe Wellen schlägt derzeit die kontroverse Diskussion um die Umwandlung des Alten Rathauses in ein Bierhaus. Diese Diskussion ist keineswegs neu: Schon zweimal, nämlich 1990 und 2001, sind solche Vorhaben geprüft und letztlich durch den Stadtrat abgelehnt worden. Daran erinnert der Geschichts- & Altertumsverein (GAV), der damals wie heute gegen eine solche „Verklärung“ des historischen Baudenkmals eingestellt ist.

„Wir können unsere damalige Stellungnahme eins zu eins wieder verwenden. An unserer Bewertung hat sich rein gar nichts geändert“, so Hans Schüller, Vorsitzender des GAV. Einem Verein, der sich der Erforschung und der Vermittlung unserer Geschichte verschrieben hat, und bei dem die Erhaltung und Pflege unseres kulturellen Erbes zum zentralen Anliegen gehört, bliebe nichts anderes übrig, als an der ablehnenden Haltung festzuhalten. Bereits 2014, als der Vorschlag aus dem Kreis des Stadtrates vorgetragen wurde, habe sich der Verein erneut gegen eine solche Umnutzung ausgesprochen und den Organen der Stadt, „leider vergeblich, eine Beratung und Hilfe angeboten“.

Das Rathaus steht wie kein anderes Kulturdenkmal in symbolischer Weise für die selbstbestimmte, selbstverwaltete Stadtgemeinde. Zwar hat Mayen 1291 Stadtrechte erhalten, doch der Weg einer Emanzipation vom bischöflichen Stadtherrn hin zu einer echten Mitbestimmung eigener Angelegenheiten war noch weit.

Erst zu Beginn des 15. Jahrhunderts erhält die Stadt schrittweise Befugnisse und Aufgaben, die wir heute als „Planungshoheit“ kennen und die nunmehr im Grundgesetz verbrieft sind. 1436 wird in Mayen die Ratsverfassung eingeführt und der neue Rat mit Personen aus der Bürgerschaft besetzt. Es ist kein Zufall, dass man nur wenige Jahre später zum Bau eines eigenen Gebäudes schritt: dem seit 1440 nachgewiesenen mittelalterlichen Rathaus. Die errungenen Rechte und Aufgaben suchten sofort nach einem eigenen baulichen Ausdruck; es war ein echtes Bedürfnis der Bürgerschaft das bisher genutzte, landesherrliche Spielhaus durch ein eigenes, jetzt bürgerliches Rathaus abzulösen.

Gerade der Mayener Fall zeige, wie sehr Rathäuser allenthalben Orte des Bürgertums sind. Die errungene Selbstverwaltung suchte förmlich nach einem eigenen, baulichen Ausdruck. Im Rathaus präsentiert und repräsentiert sich eine Bürgerschaft. Wie kein anderes Gebäude zeugt es daher von der Verfasstheit, dem Selbstverständnis und von Selbstbewusstsein einer Stadt und seiner Einwohner.


Paradebeispiel des bürgerlichen, selbstbewussten Ausdrucks


Das dann 1717/18 errichtete barocke Rathaus ist geradezu ein Paradebeispiel des bürgerlichen, selbstbewussten Ausdrucks. Nach den verheerenden Zerstörungen Mayens in den Kriegen am Ende 17. Jahrhunderts wurde beim Wiederaufbau die Burg 1700 zu einer zeitweiligen Residenz des Landesherrn und zum kurtrierischen Amtssitz schlossartig umgebaut. Zu diesen Baumaßnahmen gehörte auch die Öffnung und Aufweitung des Marktplatzes um den Vormarkt (heute: Abschnitt oberer Markt), der nun Teil einer Inszenierung des Schlosses des Trierer Landesherrn wurde. Die Burg wirkte zusammen mit den Häusern des Vormarkts wie eine dreiflügelige Schlossanlage in den Platz hinein, gesteigert durch die zulaufenden und ansteigenden Baufluchten. Dem sich in diesem Ensemble manifestierenden, absolutistischen Anspruch des Landesherrn widersetzte sich die Bürgerschaft ganz bewusst beim Bau des eigenen Hauses. Denn nicht etwa zum Platz, sondern zur seitlichen Straße, abgewendet vom Schloss, wurde der neue Bau der Bürger ausgerichtet. Schloss bzw. Burg, Marktplatz und Rathaus bilden ein einzigartiges Spannungsfeld von Anspruch und Widerspruch. „Dieses Wirkungsfeld ist einzigartig im historischen Städtebau Deutschlands; auch der Markt bedarf dringend einer Unterschutzstellung als Denkmalzone.“

Kulturdenkmäler erfüllen eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Sie sind Zeugen unserer eigenen Geschichte und dienen „der Bildung und Erziehung“, zitiert der GAV das Denkmalschutzgesetz. Diese Wirkung entfalten die Denkmäler am stärksten dann, wenn sie noch immer ihrem ursprünglichen Zweck dienen. Das Alte Rathaus sei trotz seiner wechselhaften Geschichte bis heute im besten Sinne des Wortes ein Rathaus geblieben. Es bestehe überhaupt keine Not, diese Bestimmung aufzugeben. Die Umwidmung in ein Bierhaus würde die Bedeutung des Denkmals verunklären. Seiner ursprünglichen Zweckbestimmung entzogen, verkümmere das Gebäude zur bloßen Hülse einer x-beliebigen Nutzung. „Das ist in meinen Augen eine nicht hinnehmbare Geschichtsklitterung“, so Schüller abschließend.

Pressemitteilung des

Geschichts- &

Altertumsverein (GAV) Mayen

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