Einstandortlösung des Gemeinschaftsklinikums in Koblenz gewünscht

Haushalt 2018 einstimmig verabschiedet

Haushalt 2018 einstimmig verabschiedet

Zum Abschluss eines langen Kreistagsjahrs standen Gespräche und Meinungsaustausch auf dem Programm. WEC

Mayen. Bevor sich der Kreistag Mayen-Koblenz in die Winterpause verabschiedete, stand eine sehr weit in die Zukunft reichende Grundsatzentscheidung auf der Tagesordnung: die Ausrichtung des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein. Die Verabschiedung des Haushalts als weiteres dominierendes Thema war „nur“ für das Jahr 2018 von großer Bedeutung, damit die Verwaltung nach Genehmigung des Zahlenwerks durch die Aufsichtsbehörde gleich zu Beginn des Jahres mit vollem Elan an die Umsetzung neuer Projekte gehen kann.

Fünf Kliniken

Im Rahmen der Fusion von fünf Kliniken zum Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein (GKM) zum 1. Januar 2014 wurde sich auf Basis eines medizinischen Konzepts aus verschiedenen Gründen für die Zweistandortlösung, das heißt den Erhalt und die Sanierung der beiden Koblenzer Betriebsstätten Kemperhof und Evangelischer Stift St. Martin, entschieden. Ende 2016, solange grundsätzlich noch in beide Richtungen gegangen werden konnte, wurde diese Entscheidung noch einmal überprüft. Im Ergebnis überwogen sowohl medizinische als auch ökonomische Synergien bei einer Einstandortlösung deutlich.

Bereits früh zeigte sich auch das Land Rheinland-Pfalz grundsätzlich davon überzeugt, dass eine Einstandortlösung in Koblenz zu bevorzugen sei. Dies selbst dann, wenn es anfänglich zu erhöhten, förderfähigen Investitionen führt. Die ursprüngliche Landesförderung bei der Zweistandortlösung betrug rund 67 Millionen Euro und erhöht sich nach Gesprächen über die Vorteile der Einstandortlösung auf über 100 Millionen Euro der Gesamtbaukosten von maximal 200 Millionen Euro. Die zu tragenden Kosten des GKM erhöhen sich damit nur „relativ geringfügig“, versprechen aber über die Zeit erhebliche finanzielle Einsparungen.

Die entwickelte Bauplanung der Geschäftsführung beschreibt eine Lösung, die die kompletten medizinischen Inhalte der beiden heutigen Standorte auf dem Gelände des Standorts Moselweiß zusammenführt.

Im Gründungsvertrag des GKM wurde jedoch vereinbart, dass jeder Gesellschafter - das sind die Stiftung Evangelischer Stift St. Martin, die Stadt Koblenz, der Landkreis Mayen-Koblenz, die Stiftung Hospital zum Heiligen Geist Boppard, die Stiftung Seniorenhaus zum Heiligen Geist Boppard und die Diakoniegemeinschaft Paulinenstift Wiesbaden - für „seinen Standort“ Sonderrechte genießt. So besitzt er jeweils ein Vetorecht gegen die Schließung seines Standorts als Krankenhausbetrieb.

Eigener „Geschäftszweig“

Die Stiftung Evangelischer Stift Sankt Martin hat angekündigt, die Einstandortlösung zu unterstützen und hält dies für sinnvoll. Sie wird jedoch nur auf das Vetorecht verzichten, wenn ein geeignetes Nachnutzungskonzept vorgestellt wird. Dabei muss sie sicherstellen, dass sie nicht gegen den Stiftungszweck verstößt und ihr Stiftungsvermögen erhalten bleibt. Geplant ist, dass das GKM die Grundstücke für einen neuen Zweck pachtet und das neue Konzept als eigenen „Geschäftszweig“ betreibt.

In der Summe der Bewertungen - medizinstrategische Entwicklungsmöglichkeiten sowie betriebswirtschaftliche Chancen und Risiken - empfiehlt die Klinik-Geschäftsführung die Realisierung der Einstandortlösung. Die Entscheidung tangiert in finanzieller Hinsicht nicht den Kreishaushalt, sondern ausschließlich das Unternehmen GKM als solches.

_Sinnvoll und zweckmäßig

„Die Einstandortlösung ist sinnvoll, zweckmäßig und geboten“, eröffnete Dr. Adolf Weiland die Diskussion für die CDU-Fraktion und erinnerte sich an nur wenige Tagesordnungspunkte solcher Tragweite in seiner langjährigen Zugehörigkeit zum Kreistag. „Wir dürfen und werden in diesem Prozess nicht nur auf Koblenz schauen. Unsere Aufmerksamkeit ist ausdrücklich auch auf Mayen gerichtet, auf unser Krankenhaus“, so der Landtagsabgeordnete des Wahlkreises Mayen weiter. Ähnlich positiv äußerten sich auch Vertreter aller anderen Fraktionen. Die Abstimmung erfolgte daher einstimmig für die avisierte neue Lösung.

Der im November vom Landrat in den Kreistag eingebrachte Haushaltsplanentwurf hatte zwischenzeitlich den Schulträger-, Jugendhilfe-, Bau-, Sport-, Sozial- und Gesundheitsausschuss durchlaufen sowie den Ausschuss für Umwelt, Klima und Verkehr. Aus den Beratungen der Fachausschüsse ergaben sich keinerlei Änderungen. Vom 22. November bis 5. Dezember war der Entwurf öffentlich ausgelegt. Dabei hatte weder ein Bürger Einsicht verlangt noch wurden Änderungen durch Einwohner verlangt. Die einzigen Änderungsvorschläge kamen von der Verwaltung selbst und betrafen den Tierschutz, Hilfen für Asylbewerber außerhalb des Asylbewerberleistungsgesetzes und Gebäudeversicherungen. Die Änderungen summierten sich auf minus 166.000 Euro, auch über die mittelfristige Planung bis 2021, und soll zur weiteren Tilgung von Liquiditätskrediten verwendet werden.

Drei Anträge

Drei Anträge der Grünen forderten jedoch noch Änderungen am Gesamtwerk - und ein Antrag der SPD, die eine Million Euro bereitgestellt wissen wollte zur Digitalisierung der kreiseigenen Schulen. Einer drohenden dritten Abstimmungsniederlage der Grünen, 400 Euro mehr für den Frauennotruf bereitzustellen, verhinderte Landrat Dr. Alexander Saftig geschickt, indem er eine Spende von 1000 Euro erbat. Einer solch geschickten Lösung konnten sich CDU und SPD nicht verweigern, sodass über den Antrag der Grünen nicht mehr abgestimmt werden musste. Der SPD-Antrag wurde im Rahmen der Haushaltsrede ihres Fraktionsvorsitzenden zurückgezogen und in geeigneter Form von der Verwaltung verarbeitet.

Der CDU-Fraktionsvorsitzende Georg Moesta ging in seiner Rede auf die in den vergangenen Jahren gesunkenen Kredite ein und trat ausführlich dem vielfach geäußerten Wunsch entgegen, die Kreisumlage zu senken. Der Argumentation schloss sich sein Pendant Achim Hütten von der SPD an. Er wies aufgrund der wesentlich besseren Abschlüsse der Haushaltspläne 2016 und wohl auch 2017 auf den Haushaltsgrundsatz der Wahrheit und Klarheit hin.

Nach dem Grundsatz der Haushaltswahrheit sind die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben mit größtmöglicher Genauigkeit zu schätzen. Für die Finanzierung von Schulen sowie der beiden Jugendämter Mayen und Andernach forderte Hütten einheitliche Regelungen. Die von der Stadt Mayen bereits im Jahr 2014 gekündigte Vereinbarung zur Erstattung der Jugendamtskosten und ihre immer noch ausstehende Neuvereinbarung wurde auch von der FDP-Fraktion angesprochen und ultimativ bis Mitte des Jahres 2018 gefordert. Für die AfD forderte deren Fraktionsvorsitzender Dr. Horst Knopp, dass sich beispielsweise auf einen Ganztagsschulenanspruch vorbereitet werden müsse, der bereits für die Kommunen im Gespräch war bei den dann gescheiterten Jamaika-Sondierungen. Allen Fraktionen gemein war der Dank an die Verwaltung und die verschiedensten Organisationen für die im abgelaufenen Jahr geleistete Arbeit.

Der Haushalt wurde dann auch einstimmig verabschiedet. Demonstrativ enthielten sich der Mayener Oberbürgermeister Wolfgang Treis (Bündnis 90/Die Grünen) wegen der strittigen Jugendamtsansätze und aus anderen Gründen drei weitere Kreistagsmitglieder.

Die bereits vierte Version des weiter fortentwickelten Konzepts zur Flüchtlings- und Integrationsarbeit im Landkreis trug der Erste Kreisbeigeordnete Burkhard Nauroth dem Kreistag vor, gleichzeitig verbunden mit dem Wirtschaftsplan des Jobcenters, das sich mit seiner Arbeit inzwischen zum Dreh- und Angelpunkt der Integration von geflüchteten Menschen entwickelt hat und somit die „eigentliche Integrationsbehörde“ darstellt. Im Bereich der Flüchtlingshilfen engagieren sich über 1000 „gelistete“ Frauen und Männer bürgerschaftlich. Die wirkliche Zahl dürfte weitaus höher liegen.

Gemeinsam mit den Abteilungen „Ordnung und Verkehr“, „Kinder, Jugend und Familie“ sowie dem Jobcenter hat die federführende Abteilung „Soziales“ die bisherige Konzeption weiter entwickelt. Sie enthält die wichtigsten Handlungsfelder im Zusammenhang mit konkreten Integrationsmaßnahmen für die dem Landkreis zugewiesenen Flüchtlinge für das Jahr 2018. Hierdurch ist es der Verwaltung einerseits gelungen, den geflüchteten Menschen konkrete Förder- und Hilfsmaßnahmen und andererseits auch den ehrenamtlichen Betreuern vielseitige Unterstützungs- und Schulungsmöglichkeiten anzubieten.

Integration verbessern

Die Konzeption soll auch dem zuständigen Fachreferat „Soziale Grundleistungen SGB XII, Bildung und Teilhabe, Asylwesen“ für das Jahr 2018 als Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für die Umsetzung konkreter Maßnahmen dienen, die alle das Ziel der verbesserten Integration von Geflüchteten verfolgen. In seinem Vortrag ging der Beigeordnete auch auf die um 100.000 Euro auf 105.000 Euro sinkenden Gesamtmittel ein und stritt vehement ein dadurch nachlassendes Engagement ab. Es sollten niemals Parallelstrukturen aufgebaut werden, sondern Lücken geschlossen werden. Das bundesweit beachtete Projekt MiKo-MYK läuft nach drei Jahren aus, wird aber durch das Projekt „ZWO-Zugewanderte integrieren, Wege bereiten, Orientierung geben“ fortgesetzt. Alle eingeleiteten Projekte ergänzen sich durch gelungene Vernetzungsstrukturen sinnvoll und zielführend. Nach einer sehr sachlichen positiven Auseinandersetzung aller Fraktionen mit dem Konzept wurde es einstimmig, auch mit den Stimmen der AfD, beschlossen.