WUM Bendorf:

„Hort darf nichtgeschlossen werden“

Bendorf. In der amtlichen Fassung der Landesverordnung zur Ausführung des Kindertagesstättengesetzes vom 27.12.2005 heißt es, dass bei der Bedarfsplanung für die Tagesbetreuung von Schulkindern insbesondere die Zahl der Kinder von Alleinerziehenden und von Eltern, die beide berufstätig sind oder in Ausbildung stehen, zu berücksichtigen ist. Die Bedarfsplanung soll mit den Angeboten schulischer Betreuung abgestimmt werden. In einem Bedarfsplan ist festzulegen, in welchem Umfang Plätze in Horten, Kindertagesstätten und Kindertagespflege notwendig sind und bereitgestellt werden. Diesem ist auch in der Stadt Bendorf Rechnung zu tragen. Eine sich jahrelang bewährte Einrichtung ohne Alternativangebot zu streichen, vereinbart sich nicht mit der bereits erwähnten Fassung der aktuellen Landesverordnung zur Ausführung des Kindertagesstättengesetzes.

Weiterhin ist nicht zu verachten, dass eine Stadt wie Bendorf durch eine Schließung des Hortes für Familien und Alleinerziehende an Attraktivität verliert. Eine Abwanderung dieser Familien kann sich negativ auf die Entwicklung und Wirtschaft der Stadt auswirken.

Es ist nur davor zu warnen, dass bei der Kinderbetreuung gespart wird. Aus unserer Sicht ist dies der falsche Ansatz.

Pressemitteilung

WUM Fraktion Bendorf