Ortsgemeinde Macken

Infos aus der Gemeinderatssitzung

Macken. Folgende Themen wurden auf der Gemeinderatsitzung am 21.03.2024 besprochen und beschlossen:

Top 1 Mitteilungen

• Die Außentür des DGH wurde von Alfred Schwoll wieder instandgesetzt.

• Der Haushalt der Ortsgemeinde wurde mit Schreiben der Kreisverwaltung vom 14.02.2024 genehmigt.

• Auf Anfrage bei der Abfallwirtschaft kann in Macken kein Grünschnittplatz gebaut werden. Die 5,7 (sechs) Plätze bestehen schon. Ein weiterer kann nicht genehmigt werden.

• Die nächste Ratssitzung sollte zeitnah angesetzt werden, da weitere wichtige Entscheidungen getroffen werden müssen. Dies sind unter anderem die Plakatierung bei der Kommunal- und Europawahl an Straßenlaternen, das gemeindliche Einvernehmen in Bezug auf einen geänderten Antrag für die Windkrafträder sowie ein Antrag zum ganzjährigen Aufstellen von Grableuchten an den Rasenkissengräbern auf der rechten Friedhofseite. (Hinweis: Die nächste Ortsgemeinderatssitzung findet am 22. April um 19 Uhr statt.)

• In Bezug auf die Gründung der AöR haben ALLE Ortsgemeinden sowie der VG-Rat zugestimmt. Die Satzung für die AÖR wird kurzfristig an die Ortsgemeinderäte verteilt und zur Diskussion gestellt. Am 07. Mai soll eine Sitzung der Ortsbürgermeister stattfinden, in der die Einwände und Änderungen besprochen werden sollen.

Top 2 Beratung und Beschlussfassung über die „Organisation der Forstreviere Macken, Rhens und Untermosel“

Aufgrund der Ruhestandsversetzung der Revierleitung des FR Untermosel sowie der Betreuung eines privaten Waldbesitzenden müssen die Reviere Macken, Rhens und Untermosel hinsichtlich der Zusammensetzung Ihrer Waldbesitzenden neu strukturiert und organisiert werden.

Der vom Forstamt als betroffenem Waldbesitzenden gemachte Vorschlag bedarf zur Umsetzung der einstimmigen Zustimmung aller von der Organisation betroffenen öffentlichen Waldbesitzenden.

Eine entsprechende Begründung, die neue Revierzusammensetzungen sowie personelle und finanzielle Auswirkungen wurden von Herrn Revierförster Bolllinger vorgestellt.

Der Ortsgemeinderat Macken beschloss als betroffenem Waldbesitzenden einstimmig, dem Organisationsvorschlag des Forstamtes Koblenz entsprechend der Umsetzungstabelle und den beigefügten Unterlagen zuzustimmen.

Top 3 Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens für die geplante Freiflächenphotovoltaikanlage

Um das Erreichen der Klimaschutzziele zu erlangen, ist es notwendig den Ausbau von erneuerbaren Energien voranzubringen. Daher strebt die Ortsgemeinde an, eine Freiflächenphotovoltaikanlage auf dem Gebiet, welches in der Abbildung rot umrandet ist, zu errichten bzw. errichten zu lassen.

Das Interessenbekundungsverfahren wird von der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH durchgeführt. Der Aufwand im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens wird nach Stundensatz abgerechnet. Die entstandenen Verfahrenskosten sollen von dem Wettbewerbssieger übernommen werden.

Der Ortsgemeinderat Macken beschloss einstimmig die Beauftragung der Kommunalberatung mit der Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens für die geplante Freiflächenphotovoltaikanlage unter Berücksichtigung der Interessen der in Planung befindlichen AöR.

Top 4 Neubaugebiet „Lehnacker, 2. und 3. BA“; Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Planungsleistungen Leistungsphase 1 - 9, sowie der örtlichen Bauüberwachung für die Erschließung Wohnpark „Lehnacker, 2. und 3. BA“ in der Ortsgemeinde Macken

Das ursprüngliche Angebot verschiedener Ingenieurbüros zur Erschließung des 2. und 3. Bauabschnittes (29 Bauplätze) wurde fallen gelassen, da lediglich der 2. Bauabschnitt mit 16 Bauplätzen erschlossen werden soll.

Auf Grundlage des vorliegenden Angebots der Fa. Karst Ingenieure GmbH, Nörtershausen für ausschließlich den 2. Bauabschnitt wurde wegen der Höhe, der gesammelten Erfahrungen aus dem 1. Bauabschnitt und des Vorliegens der LP 1 – 4 auf weitere Angebote verzichtet. Mitentscheidend war auch, dass das Ingenieurbüro aus dem ursprünglichen Angebot für Bauabschnitt 2 und 3 als wirtschaftlich günstigster Anbieter hervorgegangen war.

Aus diesen Gründen beschloss der Ortsgemeinderat einstimmig, den Auftrag für die Ingenieurleistungen, zum Angebotspreis von 22.927,30 Euro brutto, an die Firma Karst Ingenieure GmbH aus Nörtershausen zu vergeben.

Top 5 Bauleitplanung der Ortsgemeinde Macken; Beratung und Beschlussfassung zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Im Feenwalde“;

a) Abwägungsbeschlüsse

b) Zustimmung zum Planvorentwurf

c) Erneute Offenlage

Den Abwägungsbeschlüssen, dem Planvorentwurf und der erneuten Offenlage wurde einstimmig zugestimmt.

Der Ortsgemeinderat Macken hat am 07.03.2023 den Einleitungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Im Feenwalde“ gefasst. Das zweite Änderungsverfahren soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch erfolgen und bezieht sich auf eine Änderung des Gewerbegebietes. Städtebauliches Ziel der 2. Änderung ist die Baurechtschaffung für eine erforderliche Buswendeanlage.

Zuletzt fand in der Zeit Dezember 2023 bis Januar 2024 die Offenlage gemäß § 3 Abs.2 Baugesetzbuch sowie die Beteiligung Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 TOP 5 Seite 2 von 2 Baugesetzbuch bis Anfang Februar 2024 statt.

Zu den eingereichten Stellungnahmen hat das Planungsbüro Karst Ingenieure GmbH eine Sitzungsvorlage mit fachlichen Würdigungen und Vorschlägen für die Abwägungsbeschlüsse vorgelegt, die in der Sitzung von einem Vertreter des Planungsbüros vorgestellt wurden. Zudem wurden die am 02.11.2023 beschlossenen Änderungen zum Planvorentwurf bzgl. der festzusetzenden Ausgleichsmaßnahmen in den Entwurf eingearbeitet.

Auf Grund der obigen Beschlüsse des Ortsgemeinderats, muss es zu einer erneuten Offenlage kommen. Der Planvorentwurf ist erneut gemäß § 3 Abs.2 Baugesetzbuch im Internet zu veröffentlichen sowie Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch einzuholen.

Top 6 Einwohnerfragestunde

Es lagen keine Wortmeldungen vor.

Pressemitteilung der

Ortsgemeinde Macken