Jobcenter Ahrweiler hat im vergangenen Jahr 130 Bußgelder verhängt

Leistungsmissbrauch ist kein Kavaliersdelikt

127 Fälle von Schwarzarbeit angezeigt

28.07.2016 - 12:56

Kreis Ahrweiler. Wer Hartz IV-Leistungen bezieht, ist verpflichtet, jede Veränderung der persönlichen Einkommenssituation umgehend dem Jobcenter zu melden. Sonst laufen Leistungsbezieher Gefahr, dass sie zu Unrecht staatliche Unterstützung erhalten. Und wer gar absichtlich oder wissentlich Leistungsmissbrauch begeht, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.


Derzeit 4.150 Hartz IV Empfänger im Kreis Ahrweiler


Das Jobcenter Landkreis Ahrweiler betreut derzeit rund 4.150 erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Die große Mehrheit ist ehrlich und erhält zurecht finanzielle Zuwendungen. „Leistungsmissbrauch ist kein Massenphänomen. Aber die Ämter sind verpflichtet, genau hinzuschauen, um den schwarzen Schafen auf die Schliche zu kommen“, betont Theo Krayer, Geschäftsführer des Jobcenters Landkreis Ahrweiler. Denn Leistungsmissbrauch sei kein Kavaliersdelikt. Betrugsfälle würden konsequent verfolgt. Missbrauch liegt immer dann vor, wenn Bezieher von Arbeitslosengeld II falsche, unvollständige oder verspätete Angaben zum Einkommen oder Vermögen machen und deshalb höhere Sozialleistungen erhalten als ihnen zustehen. Geschieht das vorsätzlich, erfolgt eine Anzeige wegen Betruges. Fälle mit geringem Selbstverschulden oder Fahrlässigkeit ahndet das Jobcenter selbst, indem es Verwarnungen ausspricht oder Bußgelder verhängt.

Im vergangenen Jahr hat das Jobcenter insgesamt 130 Bußgelder verhängt. Das sind 57 mehr als 2014. Darüber hinaus wurden 73 Verwarnungen (2014: 46) ausgesprochen und sechs Strafanzeigen (21) gestellt. Außerdem wurden 127 Fälle von Schwarzarbeit oder Überschneidungsfällen (116) der Zollverwaltung übergeben. Und in 15 weiteren Fällen lag zudem ein Straftatverdacht vor, sodass die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wurde. „Die Zahlen machen deutlich, dass es sich - gemessen an der Gesamtzahl an Leistungsberechtigten - nur um eine Minderheit handelt, die das Sozialsystem bewusst ausnutzen wollen“, erklärt Krayer.


Großteil der Betrugsfälle fällt durch Datenabgleich auf


Ein Großteil der Betrugsfälle wird im Zuge des Datenabgleichs erkannt, den das Jobcenter mit Krankenkassen, Banken und Rententrägern vornimmt. Liegt ein begründeter Verdacht vor, beauftragt das Jobcenter den Außendienst, weitere Ermittlungen durchzuführen. Dann greifen die Mitarbeiter des Jobcenters zum Mittel des Hausbesuchs, um unklare oder fragwürdige Sachverhalte aufzuklären.

Der klassische Leistungsmissbrauch geht auf Beschäftigungsverhältnisse zurück, die zu spät oder gar nicht angezeigt werden. Das Jobcenter hat im vergangenen Jahr aber auch ungewöhnliche Fälle aufgedeckt. So hat ein Hartz-IV-Empfänger eine Gefängnisstrafe antreten müssen. Damit hätte er keinen Leistungsanspruch mehr gehabt. Seine Lebensgefährtin hatte im Weiterbewilligungsantrag, der regelmäßig neu gestellt werden muss, jedoch angegeben, dass sich ihr Mann in einer stationären Rehabilitationsmaßnahme befände. Nach zwei Jahren ist der Betrug aufgeflogen. Das Amtsgericht Sinzig hat die Frau zu einer dreimonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Darüber hinaus muss das Paar den entstandenen Schaden in Höhe von rund 4.000 Euro zurückzahlen. Ein Fall, der zeigt, dass sich Leistungsmissbrauch nicht lohnt.


Konsequente Missbrauchsbekämpfung


„Es geht nicht darum, Kunden zu kriminalisieren. Aber eine konsequente Missbrauchsbekämpfung hat abschreckende und somit präventive Wirkung“, sagt Theo Krayer. Nicht zuletzt würden auch die Interessen der Solidargemeinschaft der Steuerzahler geschützt, die die Grundsicherung letztlich finanzieren. Pressemitteilung des

Jobcenter Landkreis Ahrweiler

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