Info-Hotline der Finanzämter gibt Auskunft

Müssen AzubisSteuern zahlen?

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Mit dem Start ins Berufsleben tauchen auch viele Fragen rund um das Geld auf: Muss man auf sein erstes Gehalt Steuern zahlen? Was muss man tun, um zu viel gezahlte Steuern zurückzuerhalten, und was benötigt man für seine erste Steuererklärung? Diese und viele weitere Fragen beantwortet die Info-Hotline der rheinland-pfälzischen Finanzämter. Die Hotline ist montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr unter der landesweit erreichbaren Telefonnummer: Tel. (02 61) 20 17 92 79 für allgemeine Fragen rund um das Thema Steuern erreichbar. Grundsätzlich gilt: Auch Azubis müssen Steuern zahlen. Ein lediger Azubi darf derzeit rund 1000 Euro brutto verdienen, ohne dass Lohnsteuer anfällt. Verdient ein Azubi mehr, so wird die Lohnsteuer vom Arbeitgeber direkt vom Gehalt abgezogen und an das Finanzamt überwiesen. Alle Auszubildenden müssen vor Beginn ihrer Ausbildung ihrem Ausbildungsbetrieb die elfstellige Steuer-Identifikationsnummer sowie ihr Geburtsdatum mitteilen und angeben, ob es sich um das erste oder ein weiteres Arbeitsverhältnis handelt. Mithilfe dieser Angaben kann der Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsmerkmale elektronisch abrufen (Steuerklasse, Angaben zur Kirchensteuer). In den meisten Fällen fallen noch keine Steuern an und müssen Auszubildende noch keine Steuererklärung abgeben. Falls jedoch Lohnsteuer abgezogen wurde, geht nichts verloren: Denn zu viel gezahlte Steuern können im nächsten Jahr durch die Abgabe einer Steuererklärung, bei der beruflich bedingte Ausgaben (Werbungskosten), wie zum Beispiel Fahrten zur Arbeit und Berufsschule, Schulbücher, Kosten und Porto für Bewerbungsunterlagen etc. eingetragen werden, zurückerstattet werden. Das Finanzamt berücksichtigt automatisch eine Pauschale von 1000 Euro für Werbungskosten. Erst wenn die beruflich bedingten Kosten höher sind, ist eine genaue Angabe in der Steuererklärung erforderlich. Pressemitteilung Finanzamt

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