Neues Bundesgesetz stelltfinanzielle Mittel zur Verfügung

Neues Bundesgesetz stellt
finanzielle Mittel zur Verfügung

Bürgermeisterkandidat Andreas Geron weist auf dieneuen Förderungen für den Ausbau der Kinderbetreuung hinprivat

Sinzig. Sinzig muss um den Verbleib und den Zuzug junger Familien werben. Hierfür bedarf es neuer Flächen für Wohnbebauung sowie weiterer Plätze in unseren Kindertagesstätten. Die derzeitigen Wartelisten sind kein Aushängeschild für die Stadt. Der unabhängige Bürgermeisterkandidat Andreas Geron weist darauf hin, dass die entsprechenden finanziellen Mittel nun in greifbarer Nähe sind. Das Bundesgesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung vom 23. Juni 2017 gewährt in den Jahren 2017 bis 2020 den Ländern und Gemeinden aus dem Bundessondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ Finanzhilfen für Investitionen in Tageseinrichtungen und zur Kindertagespflege. Investitionen in diesem Sinne sind Neubau-, Ausbau-, Umbau-, Sanierungs-, Renovierungs- und Ausstattungsinvestitionen. Gefördert werden Investitionen, die der Schaffung oder Ausstattung zusätzlicher Betreuungsplätze dienen und die ab dem 1. Juli 2016 begonnen wurden. Die Bundesförderung kann für eine Einzelmaßnahme bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für Investitionen betragen. Dem Land Rheinland-Pfalz werden über 53 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Hier heißt es nun für die Stadtverwaltung, am Ball zu bleiben. Sinzig muss nicht zwingend das Schlusslicht bei der Vergabe von Fördermitteln sein. Unverantwortlich ist es, wenn Förderanträge nicht oder erst nach Auslaufen eines Förderprogramms gestellt werden. Es gilt, die rechtliche Entwicklung weiter zu beobachten, zügig schon im Vorfeld den Bedarf zu ermitteln, einen ordnungsgemäßen Antrag zu stellen und dann endlich einmal bei den ersten Städten in Rheinland-Pfalz zu sein, welche Fördermittel erhalten.

Pressemitteilung

Andreas Geron