Eisenbahnbundesamt führt Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung durch

Regelung von Lärmproblemenund Lärmauswirkungen

Ransbach-Baumbach. Das Eisenbahn-Bundesamt hat den Teil A des Lärmaktionsplanes unter Beteiligung der Öffentlichkeit fertiggestellt. Insgesamt sind in der ersten Phase ca. 38.000 Beteiligungen eingegangen. Das Dokument ist im Internet über die Informations- und Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de erreichbar oder direkt unter dem folgenden Link abrufbar: www.eba.bund.de/lap. Auf Wunsch ist es auch in gedruckter Form erhältlich. Alternativ hierzu können Beteiligungen auch per Post an das Eisenbahn-Bundesamt, Lärmaktionsplanung, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn geschickt werden. Der vom Eisenbahn-Bundesamt hierfür vorbereitete Fragebogen kann über die angegebene Internetadresse heruntergeladen oder postalisch über obenstehende Adresse angefordert werden.

Die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung hat begonnen. Bis zum 7. März wird die Öffentlichkeit die Gelegenheit haben, sich an der Überprüfung des Lärmaktionsplanes Teil A zu beteiligen. Der daraus hervorgehende Lärmaktionsplan Teil B wird Mitte des Jahres veröffentlicht. Der Teil A und Teil B ergeben zusammen den Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken. Das Eisenbahn-Bundesamt hat einen Informations-Flyer zum Thema Lärmaktionsplanung sowie ein Dokument mit Textbausteinen zur weiteren Verwendung (z.B. Pressemitteilung) erstellt, welche unter der homepage des Eisenbahnbundesamtes abrufbar sind.

Die Informationsplattform zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes steht bereits im Internet zur Verfügung. Die Anwendung zur aktiven Beteiligung wird rechtzeitig zum Start der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zusätzlich zum Informationsangebot freigeschaltet.

Hintergründe und Inhalt der

Öffentlichkeitsbeteiligung

Unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt das Eisenbahn-Bundesamt alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in § 47 lit. a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

Weitere Informationen unter www.laermaktionsplanung-schiene.de

Fragen können an das Eisenbahn-Bundesamt unter lap@eba.bund.de oder postalisch an die oben genannte Adresse gerichtet werden.

Pressemitteilung

VG Ransbach-Baumbach