Leserbrief

Schlosspark:Stadt ist faktisch Eigentümer

Bendorf. Meine Anregung, in den noch zu verabschiedenden Haushaltsplan der Stadt Bendorf Gelder für die Reparatur oder den Austausch der Pumpe einzuplanen, sorgte für Diskussionen im Ort. Es wurde nicht nur angeführt, dass der Park inklusive Weiher Eigentum der Fürstenfamilie sei, sondern sogar unterstellt, dass ich der Stadt damit in den Rücken falle (Bericht der Rheinzeitung vom 14. Januar, Seite 21). Unbestritten ist der Schlosspark mit Weiher im juristischen Sinne nicht Eigentum der Stadt Bendorf, allerdings faktisch. Denn seit Jahrzehnten erfolgt die Unterhaltung und Pflege des Parks ausschließlich durch die Stadt. Übrigens ist die jährliche Pacht nahezu identisch mit der Grundsteuer. Die Pacht ist somit nur als symbolisch zu betrachten. Das Parkgelände stellt für den Eigentümer auch keine finanzielle Wertanlage dar, da eine Bebauung nicht zulässig ist.

Wer würde solche Flächen kaufen wollen, die nur Kosten verursachen? Mir fällt da nur ein

Ölscheich ein. Und warum sollte der Eigentümer daher fast 200.000 Euro für die Entschlammung des Weihers ausgeben? Fakt ist (deshalb „faktischer Eigentümer“), dass der wunderschöne Schlosspark zu 100 Prozent von allen Bendorfer (innen) besucht wird. Er ist eine herrliche grüne Lunge in unserem Städtchen, also der Central Park von Bendorf, um den uns viele Besucher weit über unsere Region hinaus beneiden. Daher ist die Unterhaltung des Parks mit allen anfallenden Kosten eine öffentliche Aufgabe. Dies sieht die Kommunalaufsicht offensichtlich auch so, da in diesem Punkt noch nie Beanstandungen erfolgten. Dass der Eigentümer oder ein Parkverein sich an Kosten Beteiligen wollen ist löblich, letztlich aber werden damit die Probleme nicht gelöst werden können. Nach meinen Informationen ist bei einer Reparatur der Pumpe keine zeitgleiche Entschlammung erforderlich, da die Vorrichtung sich nicht mitten im See befindet, sondern am Uferrand. Auch die Kosten von 15.000 Euro sind realistisch. Abschließend ist mir wichtig zu erwähnen, dass ich mich nicht in meiner Funktion als Beigeordneter geäußert habe, sondern als Bürger. Ich stehe loyal zur Verwaltung und habe Entscheidungen des Rates noch nie öffentlich kritisiert, sondern immer akzeptiert. Wir sind ja immer noch in der Findung des Haushaltes 2017 und da steht auch mir als Bürger das Recht einer Meinungsäußerung zu. Im Übrigen habe ich bei meiner Wahl zum Beigeordneten mein eigenständiges Denken nicht gegen einen Maulkorb eingetauscht!

Peter Kirst,

Vorsitzender SPD Sayn