Das Radfahren in den Koblenzer Fußgängerzonen ist und bleibt verboten

Stadtrat lehnte Öffnungsantrag ab

Stadtrat lehnte Öffnungsantrag ab

Das Radfahren bleibt zu jeder Tages- und Nachtzeit in der Koblenzer Fußgängerzone verboten.

Koblenz. „Es wär´ zu schön gewesen, es hat nicht sollen sein“, heißt es in dem berühmten Lied des Trompeters von Säckingen. Diese Aussage gilt auch die Koblenzer Stadtratsfraktionen Bündnis90/Die Grünen, FBG und FDP, die nach 9 Monaten Vorarbeit mit ihrem Antrag die Fußgängerzone Löhr-/Markstraße samt Nebenast Altlöhrtor von 20 bis 9 Uhr für den Radverkehr freizugeben in allen Gremien abgeblitzt sind. Bei der jüngsten Ratssitzung gab es nicht mal eine Diskussion, der Antrag wurde einfach mit Mehrheit abgelehnt.

Bereits im Juli vergangenen Jahres hatten die Ratsfraktionen von Grünen, FBG und FDP sowie des Ratsmitglieds Sabine Veith die Zulassung des Radverkehrs in der Fußgängerzone Löhrstraße außerhalb der Hauptöffnungszeiten

von 20 bis 11 Uhr beantragt.

„Für den abendlichen Radverkehr aus der Oberen Löhr/ Bahnhof in Richtung Altstadt und umgekehrt sind bei Nutzung der Löhrstraße im Bereich der Fußgängerzone weniger Lichtsignalanlagen zu überwinden, keine kreuzenden Linienbusse an Haltstellenzufahrten zu beachten, dazu bessere Luft und entspanntes Fahren, das sind gewinnbringende Vorteile.

Die in diesem Zeitraum gewöhnlich geringeren Passantenzahlen lassen angesichts der Übersichtlichkeit und Breite des Verkehrsraumes eine gemeinsame Führung mit dem Fußverkehr zu“, stand u.a. als Begründung in der Antragsvorlage.

Weiter hieß es, dass nach Ansicht der Städte und Gemeinden bundesweit der Trend von der Auto- zur Fahrradstadt geht. Die Kommunen wollen daher die Innenstädte für Radler sicherer und attraktiver machen mit mehr Aufladestationen für E-Bikes und einer zeitlich begrenzten Öffnung von Fußgängerzonen für Radfahrer,  erklärte damals der Vizesprecher des Deutschen Städte- und Gemeindebunds Alexander Handschuh bei einem Kongress in Bingen.

Im Dezember vergangenen Jahres unterrichtete die Verwaltung darüber was sie tun müsse, falls der Stadtrat dem Antrag zustimmt: Einen Beschlussentwurf zur Einleitung der Bebauungsplanänderungen vorlegen, die straßenverkehrsrechtliche Freigabe des Fahrradverkehrs ausdrücklich unter Widerrufsvorbehalt

vornehmen (Rücknahme, falls Unfallereignisse zwischen Radfahrer/innen und Fußgänger/innen auftreten), die Freigabezeit auf den abweichenden Zeitraum von täglich 20 bis 9 Uhr festlegen (insbesondere wegen des starken Fußgängeraufkommens am Samstagvormittag), die Regelung räumlich auf die Nebenstraße „Altlöhrtor“ ausdehnen und viele Verkehrszeichen aufstellen was insgesamt etwa 7000 Euro kostet.

Diese Vorschläge der Verwaltung stießen später bei den großen Fraktionen CDU und SPD auf keine Zustimmung.

Daher befürchteten die Antragsteller, dass der Stadtrat das alles ablehnt und organisierten nach 20 Uhr eine Aktion in der Fußgängerzone Löhrstraße. Hier wurde dann dokumentiert, dass ab diesem Zeitpunkt Fahrradfahren im Schritttempo sinnvoll sei und auch mit Fußgängern keinerlei Problem darstelle.

Das alles und auch der jüngste Antrag konnte die Stadtratsmehrheit nicht überzeugen. In der Antragsbegründung stand jetzt u.a.: „Der Maßnahmebaustein Fahrradfreigabe der Fußgängerzone im Radverkehrskonzept hat das Ziel, die Erschließung der dort befindlichen Wohnungen, Ladenlokale und Praxen etc. zu verbessern und gleichzeitig die Attraktivität des Verkehrsmittels Fahrrad zu steigern.

Eine weitere städtebauliche Motivation ist die Erhöhung der Passantenfrequenz in den Abend- und Nachtstunden, um die objektive und subjektive Sicherheit der dortigen Fußgänger/innen und Einrichtungen zu erhöhen.“

Es nutzte alles nichts und so bleibt Radfahren zu jeder Tages- und Nachtzeit in der Koblenzer Fußgängerzone verboten.