Aktionsprogramm Saubere Mobilität gestartet

Städte könnenFahrverbote verhindern

Mainz. Mainz, Ludwigshafen und Koblenz können nun ihre Projekte starten, um Fahrverbote in ihren Städten zu verhindern. Das Land Rheinland-Pfalz hatte den Kommunen im August im Rahmen eines Aktionsprogramms Saubere Mobilität eine Soforthilfe von drei Millionen Euro zugesagt. Die Städte werden eine pauschale Förderung erhalten, um individuelle Lösungen zur Verbesserung der Luftqualität umzusetzen. Dies hat Verkehrsminister Dr. Volker Wissing entschieden, nachdem das auf dem Diesel-Gipfel beschlossene Bundesprogramm noch auf sich warten lässt.

„Mainz, Ludwigshafen und Koblenz können loslegen und mit vorzeitigen Maßnahmen zur Luftreinhaltung beginnen. Die Städte entscheiden selbst, auf welche Strategie sie setzen, da die örtlichen Verhältnisse unterschiedlich sind. Das Ziel der Förderung ist klar: Die Stickoxidbelastung muss zeitnah sinken, und die Grenzwerte müssen möglichst schnell eingehalten werden. Mir war es daher von Beginn an wichtig, dass wir das ‚Aktionsprogramm Saubere Mobilität‘ rasch auf die Beine stellen und ein möglichst schlankes, bürokratiearmes Verfahren installieren. Dies ist uns gelungen“, sagte Verkehrsminister Dr. Volker Wissing.

Die Landesregierung stellt den Städten die zugesagten drei Millionen Euro für das Aktionsprogramm pauschal zur Verfügung, je eine Million pro Stadt. „Wir beginnen das Förderprogramm jetzt, weil der Bund seine Zusagen vom Diesel-Gipfel bis heute nicht umgesetzt hat. Unsere Kommunen brauchen jedoch sofort Unterstützung. Mit den kommunalen Maßnahmen sollten innerhalb der nächsten zwölf bis 36 Monate die NO2-Immission deutlich zurückgehen. Sobald der Bund dann sein avisiertes Förderprogramm ausgearbeitet hat, wird das Land prüfen, ob in der Förderkulisse noch Lücken bestehen und ein weiteres Engagement des Landes notwendig ist“, sagte Wissing.

Die Landesregierung hatte am 30. August 2017 u.a. mit den Städten Mainz, Ludwigshafen, Koblenz, die im Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Überschreitung von Luftschadstoffgrenzwerten genannt sind, Maßnahmen zur Absenkung der Stickstoffdioxidimmissionen (NO2) erörtert.

Anlass war eine erfolgreiche Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Stadt Stuttgart auf Maßnahmen zur Reduzierung der Luftverschmutzung, ggf. auch durch Diesel-Fahrverbote. Die DUH hatte im November 2011 auch gegen die Stadt Mainz geklagt; das Verfahren ruht jedoch derzeit. Auch der Stadt Ludwigshafen droht eine Klage durch die DUH.

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz hatte den direkt von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Städten Mainz, Ludwigshafen und Koblenz für das Aktionsprogramm Saubere Mobilität eine Liste mit möglichen verkehrsbezogenen Maßnahmen zugeleitet, um die NO2-Immissionen deutlich zu senken.

Die Städte haben danach sowohl dem Land als auch dem Bund ihre individuellen Minderungsvorschläge vorgelegt, auf deren Grundlage nun zunächst die Landesfördermittel an die Städte fließen sollen.

Möglichkeiten

zur Gegensteuerung

Als wesentlicher Verursacher der NO2-Belastung gilt der Verkehr, vor allem mit dieselbetriebenen Fahrzeugen. Gegengesteuert werden kann z.B. durch:

- Minderung der Emissionen an kommunalen und gewerblichen Fahrzeugflotten, wie die Nachrüstung von Bussen mit SCR-Abgasreinigungssystemen;

- den vorgezogenen Kauf von neuen Euro VI-Bussen;

- den Einsatz von Elektrofahrzeugen;

- verbesserte Verkehrslenkung und besseres Verkehrsmanagement zur Verflüssigung des motorisierten Verkehrs und zur Vermeidung von Suchverkehren;

- Verbesserung des ÖPNV-Angebotes;

- emissionsoptimierte Anpassung der Höchstgeschwindigkeiten mit dem Ziel der Verkehrsverstetigung.

Pressemitteilung des

Ministeriumsfür Wirtschaft,

Verkehr, Landwirtschaft und

Weinbau