Siebter und Achter Prozesstag im Fall Niklas P. vor dem Jugendschwurgericht in Bonn

Walid S. hat nach der Aussage seinerdamaligen Freundin kein Alibi für die Tatzeit

Bonn. Walid S. steht bis auf weiteres alleine vor dem Jugendschwurgericht im Prozess zum „Fall Niklas“. Da es in den nächsten Verhandlungstagen nicht mehr um den Mitangeklagten Roman W. gehe, der an dem Angriff seines Freundes auf den 17-Jährigen beteiligt gewesen sein soll, eine Freundin von Niklas geschlagen und zudem weitere Gewalttaten begangen sowie Zeugen bedroht haben soll, sei es sinnvoll, das Verfahren gegen ihn abzutrennen, argumentierte der Kammervorsitzende Volker Kunkel. Roman W. und sein Verteidiger, Peter Krieger, würden bei den Vernehmungen der noch zu hörenden 30 Zeugen, bei denen es nur noch um Walid S. gehe, lediglich tatenlos im Gerichtssaal sitzen, erklärte er, woraufhin der 21-Jährige und sein Verteidiger sowie die Anwältin der jungen Frau, die von Roman S. geschlagen worden sein soll, den Gerichtssaal verließen.

Anschließend ging es am achten Prozesstag um die Frage, wo sich Walid S. zur Tatzeit, am 7. Mai gegen 0.20 Uhr aufgehalten hat.

Nach Aussage des 21-jährigen bei der Polizei sei er nicht am Godesberger Rondell, sondern mit seiner damaligen Freundin im Kurpark gewesen. „Ja, wir waren damals zusammen“, sagte die 17-Jährige leise, als der Richter sie nach ihrer Beziehung fragte. Sie habe Walid S. damals von der Arbeit abgeholt, um mit ihm in den Kurpark zu gehen.

„Wir waren dort am Ententeich mit einigen Freunden und haben Wodka-Energy getrunken und gekifft, Musik gehört und geredet“, erinnerte sie sich trotz einiger Gedächtnislücken wahrscheinlich wegen des nicht geringen Alkoholkonsums. Irgendwann sei Walid S. dann mit einem Kumpel losgezogen, um an einer Tankstelle neue Mix-Getränke zu besorgen.

Wie auch schon bei der polizeilichen Vernehmung gab sie an, dass ihr damaliger Freund um Mitternacht aufgebrochen sei. Er sei solange weg gewesen, dass sie hinter ihm her telefoniert habe.

„Ich hab öfter versucht, ihn zu erreichen, weil ich wissen wollte, wo er bleibt“, so die 17-Jährige. Da ihr damaliges Handy aber leider nicht mehr funktioniert, sind ihre Versuche, mit Walid S. Kontakt aufzunehmen, nicht in den Akten vermerkt, dokumentiert auf dem Handy ihres Freundes ist aber ein Anruf von ihr um 1.16 Uhr.

Bei der Polizei hatte die 17-Jährige angegeben, Walid S. sei etwa von Mitternacht bis 1.30 Uhr nicht bei ihr gewesen, von Volker Kinkel befragt, gab sie nun an: „Er war gefühlt eine halbe bis eine Stunde weg.“ Dann sei er irgendwann mit einer an der Tankstelle gekauften Flasche Energy-Drink wieder im Kurpark aufgetaucht.

Entlastet wird Walid S. aber durch den betreffenden Kassenbon nicht, da dieser erst um 1.20 Uhr ausgestellt worden ist. Von der Schlägerei am Rondell, das nicht weit von dem Park entfernt ist, habe sie erst Tage später erfahren, so die Zeugin. Als dann Beschreibungen von dem Täter kursierten, sei sie schon von Bekannten gefragt worden, ob es sich dabei nicht um Walid S. handeln könne. Zuerst habe sie nicht geglaubt, dass er etwa damit zu tun haben könne.

Später habe sie dann doch vermutet, dass er bestimmt etwas damit zu tun gehabt habe, weil er so lange weg gewesen sei in der entsprechenden Nacht. Schließlich sei sie auch mehrmals dabei gewesen, wenn Walid S. zugeschlagen habe, erklärte die junge Zeugin auf Anfrage von Staatsanwalt Florian Geßler.

Vor allem wenn ihr damaliger Freund etwas getrunken habe, hätte schon ein falsches Wort genügt. „Es waren viele Schlägereien, ich weiß nicht mehr jede einzelne.“ Und Ja, er habe dabei auch zugetreten, ergänzte sie.

Nicht bestätigen konnte sie, dass Walid S. die Jacke, die in seinem Zimmer gefunden worden war und an der Blut von Niklas festgestellt worden ist, getragen habe, als er zum Getränkekauf aufgebrochen sei.

Ein Kumpel ihres Freundes habe die Jacke an dem Abend in den Kurpark gebracht und sie dort liegen lassen. Walid habe sie erst nach seiner Rückkehr von der „Einkaufstour“ angezogen.

Wem die Jacke gehört und welche Bedeutung sie für den Ausgang des Prozesses hat, darum wird es an den nächsten Verhandlungstagen gehen. Bereits vor den Karnevalstagen war Professor Burkhard Madea, der Chef der Bonner Gerichtsmedizin, gehört worden, der Niklas‘ Leiche obduziert und dabei entdeckt hatte, dass eine vorgeschädigte Ader im Gehirn des 17-Jährigen gerissen war.

Ausgelöst worden sei dies durch den Faustschlag, der normalerweise bei weitem nicht so schwerwiegende Folgen gehabt hätte. Allerdings hätte Niklas trotz dieser Vorschädigung seines Gehirns ohne eine entsprechend brutale Attacke durchaus 80 oder 90 Jahre alt werden können, konstatierte der Gutachter am siebten Prozesstag. Die Vorschädigung hätte höchstwahrscheinlich eine erhöhte Verletzlichkeit der Gefäße bedingt, sodass Niklas, von nur einem Schlag gegen die Schläfe getroffen, sofort in sich zusammengesackt sei.

„In Folge einer massiven Einblutung in das Gehirn war er da schon bewusstlos“, so Burkhard Madea. Der Kreislauf sei zusammengebrochen, sodass es zu einem Sauerstoffmangel im Gehirn gekommen sei. „Wenn der Notarzt nur etwas später gekommen wäre, wäre Niklas wahrscheinlich schon am Tatort tot gewesen“, so der Gerichtsmediziner.

Auf Grund seines Obduktionsberichts hatte die Staatsanwaltschaft die Anklage wegen Totschlags abgeschwächt auf Körperverletzung mit Todesfolge, was im Falle einer Verurteilung eine geringere Haftstrafe für den Hauptbeschuldigten nach sich ziehen würde.