Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

WasserkraftanlageBad Ems darf gebaut werden

Bad Ems. Nachdem in erster Instanz das Verwaltungsgericht Koblenz die Klage des BUND bereits abgewiesen hatte, hat nun auch das Oberverwaltungsgericht Koblenz die Berufung des BUND gegen die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord abgewiesen.

Der Landesverband Rheinland-Pfalz wandte sich gegen den Planfeststellungsbeschluss der SGD Nord. Damit wurde der Wasserkraft Bad Ems GmbH & Co. KG die Errichtung einer Wasserkraftanlage am Stauwehr Bad Ems an der Lahn im Bereich der Insel Silberau genehmigt.

Die Wasserkraftanlage soll mit einem jährlichen Energieertrag von 3,3 Millionen kWh der Versorgung von rund 1000 Haushalten dienen.

Dagegen hatte der BUND, unterstützt vom Landesfischereiverband Rheinland-Pfalz e. V. und der Interessengemeinschaft LAHN e. V. geklagt.

Das Verwaltungsgericht Koblenz hatte bereits in seinem Urteil festgestellt, dass kein Verstoß gegen umweltrechtliche Vorschriften vorliegt und die Wasserkraftanlage gebaut werden darf. Die SGD Nord habe die umweltrechtlichen Auswirkungen ausreichend geprüft und hinreichend fachlich gewürdigt.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts wurde jetzt durch das Oberverwaltungsgericht bestätigt. Das schriftliche Urteil des Oberverwaltungsgerichts mit seiner Begründung muss den Beteiligten noch schriftlich zugestellt werden.

An geeigneten Standorten ist nach den Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes eine Wasserkraftnutzung zu ermöglichen. Allerdings darf die Zulassung einer Wasserkraftnutzung nur erfolgen, wenn geeignete Maßnahmen zum Schutz der Fischpopulation ergriffen werden.

Neben der bereits am rechten Lahnufer bestehenden „Rauen Rampe“ wird eine weitere Fischaufstiegsanlage gebaut. Über den Borstenfischpass nach Hassinger am linken Lahnufer können die Fische die bestehende Barriere in der Lahn an der Staustufe Bad Ems umgehen.

Zum Schutz der Fische werden diese außerdem durch die Anordnung und Konstruktion des Rechens an der Wasserkraftanlage von der Wasserkraftanlage weg zum Fischabstieg geleitet.

Nach der fachlichen Einschätzung der SGD Nord, die jetzt durch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts bestätigt wurde, wird der Verlust an Fischen soweit wie möglich vermieden und eine signifikante Verschlechterung der Fischpopulation der Lahn durch die Zulassung der Wasserkraftanlage ist nicht zu erwarten.

Die Lahn als Bundeswasserstraße ist durch zahlreiche Stauanlagen ein erheblich verändertes Gewässer, dessen Durchgängigkeit durch den Bau von Fischtreppen verbessert wird.

Pressemitteilung der

Struktur- und

Genehmigungsdirektion Nord