Wegfall von Arbeitsgerichtstagen in Sinzig wird noch geprüft

Mainz. In einer Antwort auf die kleine Anfrage der Abgeordneten des Ahrkreises Guido Ernst (CDU) und Horst Gies (CDU) zum Wegfall von Arbeitsgerichtstagen in Sinzig gibt es von der Landesregierung und Justizminister Herbert Mertin (FDP) noch keine klare Antwort. „Interessanterweise verweist die Landesregierung auch wie bei den Grundschulen wieder auf eine Anregung des Rechnungshofes“, so Landtagsabgeordneter Guido Ernst, „also auf die Ausführungen einer Institution, deren Gutachten sie sonst nicht so ernst nimmt, wie man zuletzt erst beim Flughafen Hahn beobachten konnte.“ Momentan wird aber, so die Antwort aus dem Justizministerium, noch geprüft. „Bei den Gerichtstagen an Amtsgerichten ist allerdings in der Empfehlung des Rechnungshofs und jetzt im Schreiben des Ministeriums das Amtsgericht Sinzig nicht mehr aufgeführt“, so der Abgeordnete Horst Gies. Die beiden Abgeordneten aus dem Kreis Ahrweiler halten dies für falsch, da für den Gerichtstag in Sinzig in den letzten 4 Jahren jeweils mehr als 400 Verfahren eingegangen sind und eine ähnliche Zahl wohl auch in diesem Jahr wieder erreicht wird (122 Verfahrenseingänge bis zum 01.05.17). Das bedeutete immerhin 36 Gerichtstage in Sinzig in 2013, 26 in 2014, 33 in 2015 und 25 in 2016. Eine nicht unerhebliche Zahl. Nicht nachvollziehen können die Abgeordneten Ernst und Gies auch die Argumentation des Ministeriums, dass sich die Mobilität der Bevölkerung seit Einführung der Gerichtstage gewandelt habe und dass die Fahrtzeiten zwischen dem Sitz des Gerichtstags und dem Stammgericht (z.B. in Koblenz) nur 30 bis 40 Minuten betrage.

Dies sind nach Meinung der Abgeordneten ja keine neuen Erkenntnisse und die Überlegung, dass es für die Prozessbeteiligten auch gut sei, wenn ein Richter die regionalen und örtlichen Besonderheiten kenne, finde hierbei überhaupt keine Berücksichtigung.

Büro der MdL Guido Ernst (CDU)

und Horst Gies (CDU)