Mechthild Heil, MdB begrüßt den Entwurf des Gesetzes:

Weiterer Ausbau derKindertagesbetreuung

Weiterer Ausbau der
Kindertagesbetreuung

Mechthild Heil beim Besuch der Preisträger des Bundespreises „Kleiner Forscher“ in der KiTa „Wibbelstätz“ in Hönningen. Wahlkreisbüro Mechtild Heil, MdB

Region. Im Deutschen Bundestag wurde jetzt ein Gesetzentwurf debattiert, der den weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung zum Ziel hat. Für die CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil, selbst als Kommunalpolitikern mit den Bedürfnissen der örtlichen Kita-Träger sehr vertraut, ein Grund zur Freude: „Wir können die zusätzlichen Finanzmittel in den Landkreisen Ahrweiler und Mayen-Koblenz gut gebrauchen und sind sehr dankbar für die willkommene Unterstützung!“

Der Bund wird insgesamt weitere 1,126 Milliarden Euro für den Kita-Ausbau zur Verfügung stellen. Dazu erklärt der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg: „Wie wichtig der Gesetzentwurf zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung ist, zeigt ein Blick in die Städte und Gemeinden. Vielerorts mangelt es an freien Plätzen. Besonders wichtig ist für die Union, dass der Bund mit diesem Maßnahmenpaket in Höhe von 1,126 Milliarden Euro für 100.000 weitere Betreuungsplätze nicht nur Kita-Plätze für Kinder unter drei Jahren fördert, sondern für Kinder bis zum Schuleintrittsalter.“ Für die Christdemokratin Heil ein wichtiger Aspekt: „Es geht um die Förderung aller Kinder vor dem Schuleintritt. Wir sind dabei in unserer Region schon sehr gut aufgestellt, den Druck hinsichtlich immer mehr nachgefragter Plätze spüren aber auch unsere Kommunen.“

Der familienpolitische CDU-Sprecher Weinberg dazu weiter: „Der Ausbau der Kinderbetreuung ist für uns eine Aufgabe von großer gesellschaftlicher Bedeutung. Er ist ein Beitrag zur Chancengerechtigkeit. Auch Kinder aus bildungsfernen Familien bekommen durch die Kita Zugang zu Angeboten der frühkindlichen Bildung. Sie werden zum Beispiel in ihrer sprachlichen Entwicklung, in ihrer Kreativität und in ihrem Sozialverhalten gefördert. Das steigende Angebot an Kindertageseinrichtungen erleichtert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und kommt damit den Wünschen vieler Familien entgegen. Mit Blick auf die Bedürfnisse von Familien ist eine Kontinuität in den Betreuungsangeboten über das Kindergartenalter hinaus sehr wichtig - hier gilt es, das Augenmerk darauf zu richten.“

Hintergrund: Mit diesem Gesetz wird das vom Bund 2007 eingerichtete „Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau“ um 1,126 Milliarden Euro aufgestockt. 2017 werden Bundesmittel in Höhe von 226 Millionen Euro und 2018 bis 2020 Mittel in Höhe von jährlich 300 Millionen Euro zugeführt. Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft treten, wobei ab dem 1. Juli 2016 begonnene Maßnahmen zugelassen werden. Im Rahmen des Investitionsprogramms können aber auch solche Investitionen gefördert werden, die der Bewegungsförderung, der gesundheitlichen Versorgung, der Umsetzung von Inklusion oder der Familienorientierung dienen.

Pressemitteilung Wahlkreisbüro Mechtild Heil, MdB