Joachim Paul (AfD):

Widersprüchliche Angaben

Koblenz. In einer Mitteilung der Stadt Koblenz vom 16. Oktober zu den umstrittenen Bezügen des Oberbürgermeisters Hofmann-Göttig hieß es: „Nach Amtsantritt als Oberbürgermeister erhielt er eine schriftliche Rechtsbelehrung durch das Land, wonach die sofortigen Ruhestandszahlungen ihm nach Recht und Gesetz zustehen.“

Auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (Drs. 17/4762) teilte die Landesregierung nun allerdings mit, dass Hofmann-Göttig bereits im Vorfeld seiner Versetzung in den einstweiligen Ruhestand und somit auch vor seinem Amtsantritt als Oberbürgermeister über die Rechtsvorschriften bzgl. seines Ruhegehaltes informiert wurde. Damit widerspricht die Aussage Hofmann-Göttigs den Angaben der Landesregierung.

Dazu Joachim Paul, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz und Mitglied des Koblenzer Stadtrats: „Die Aussage der Landesregierung, Hoffmann-Göttig sei bereits vor seiner Versetzung in den Ruhestand über seine Ansprüche informiert worden, wirft ein neues Licht auf den Fall. Zuvor hatte der Oberbürgermeister behauptet, dass dies erst nach Amtsantritt geschehen sei. Die Glaubwürdigkeitslücke ist mit dieser Information des Landes erneut größer geworden. Er drängt sich nun die Frage auf, ob OB Hofmann-Göttig die Öffentlichkeit bewusst täuschen wollte. Hofmann-Göttigs Versteckspiel schadet dem Amt und der Demokratie. Der Fall Hofmann-Göttig und jetzt auch der Fall Eumann zeigen auf bemerkenswerte Weise, dass Rheinland-Pfalz von der SPD offenbar als Genossenhilfswerk betrachtet wird.“

AfD-Pressemitteilung