Leserbrief

Wo bleibt das Verursacherprinzip ?

Anmerkungen zum Problem „ Düngen mit Gülle“

19.06.2017 - 14:47

Dass die Kreisverwaltung der Landwirtschaft den Hinweis gibt, dass wieder gedüngt werden darf, stinkt im wahrsten Sinne des Wortes zum Himmel! Wäre jetzt der erste April würde ich den ganzen Artikel als Scherz abhacken. Mit welchem Recht wird eine EU-Verordnung gebrochen, die in Deutschland bisher noch nicht durchgesetzt ist!? Die Lobbyarbeit der entsprechenden Verbände leistet ganze Arbeit und hinterlässt bei mir ein Geschmäckle. Auf Kosten unserer Gesundheit und zulasten der Umwelt betreibt die Landwirtschaft diese Düngepraxis . Aufgrund der Tatsache, dass die Nitratbelastung immer mehr steigt, ist der Hinweis der Kreisverwaltung, dass die Landwirte die Vorschriften der Düngeverordnung zu beachten haben, ein Hohn. Dass die Landwirte im Rahmen der vorgeschriebenen „guten fachlichen Praxis“ selbst für die Einhaltung dieser Vorschrift verantwortlich sind, schlägt dem Fass den Boden aus! Durch die mangelnde bzw. keine staatliche Kontrolle wird hier sprichwörtlich der Bock zum Gärtner gemacht. Warum wird von staatlicher Seite nicht das Verursacherprinzip (EWG-Vertrag 1987) angewendet, sondern die Kosten der Allgemeinheit zugeschrieben und nicht dem Verursacher? Würden die Kosten in Deutschland dem Verursacher zugeschrieben, wäre das Problem „Düngen mit Gülle“ schnell erledigt!

Matthias Flintz

Sinzig

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