Vortrag zum Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Ein Must Have

Rhein-Sieg-Kreis/Bonn. Das Bonner Institut für Migrationsforschung und Interkulturelles Lernen e.V. bietet einen Vortrag zum Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung am Mittwoch, 8. März von 18.30 bis 20.30 Uhr in der Migrapolis Akademie, Brüdergasse 16–18, 53111 Bonn an. Ein selbstbestimmtes Handeln setzt voraus, dass auch die Fähigkeit dazu besteht. Aber was passiert, wenn genau diese Fähigkeit durch Unfall oder Krankheit verloren geht? Ehepartner und Kinder haben nicht automatisch eine gesetzliche Handlungsbefugnis für ihre Angehörigen. Wer handelt dann?

Wer keine Vorsorge für diesen Fall getroffen hat, für den wird von Gerichts wegen eine Betreuung angeordnet. Was geschieht dann im Einzelnen? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Wie läuft das Betreuungsverfahren ab? Welche genauen Aufgaben nimmt der Betreuer wahr? Welche Grundzüge hat das Betreuungsrecht? Grundsätzlich stellen sich dabei folgende Fragen zur Vorsorgevollmacht: Welche Vorsorge kann ich durch die Vollmacht überhaupt abdecken? Wen kann ich als Bevollmächtigten einsetzen? Wo muss ich eine Vollmacht hinterlegen? In welcher Form? Genügt das Formular aus dem Internet? Muss ich damit zum Notar? Der Vortrag erläutert gut verständlich die verschiedenen Aspekte von Betreuung und Vorsorgevollmacht und stellt ebenfalls die Unterschiede zu Betreuungsverfügung und Patientenverfügung dar. Anmeldung erbeten unter E-Mail: anmeldung@bimev.de, es wird ein Entgelt erhoben, die Mindestteilnehmerzahl beträgt acht.