SKFM - Diakonie Ahrweiler

GerichtlicheGenehmigungspflichten

Kreis Ahrweiler. Im Rahmen ihrer Arbeit machen rechtliche Betreuer sehr individuelle Erfahrungen mit den ihnen anvertrauten Personen oder den Einrichtungen, in denen die betreuten Menschen leben. Auch der Umgang mit Behörden ist nicht immer einfach und will gelernt sein. Beim Frühjahrstreffen in Bad Breisig können sich die Betreuerinnen, Betreuer und Bevollmächtigte über ihre Erfahrungen austauschen und über Lösungswege und Hilfestellungen sprechen. Dabei wird Uwe Moschkau vom Diakonischen Werk als Leiter der Runde auch auf „Gerichtliche Genehmigungspflichten für Betreuer und Bevollmächtigte“ eingehen und erläutern, für welche Entscheidungen eine gerichtliche Genehmigung notwendig ist. Der Abend für ehrenamtliche, rechtliche Betreuerinnen und Betreuer und Bevollmächtigte findet am Dienstag, 2. Mai von 18 bis 20 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Bad Breisig, Koblenzer Straße 61, statt. Anmeldungen und weitere Informationen: SKFM-Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V., Tel. (0 26 41) 20 12 78, www.skfm-ahrweiler.de. Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region im Diakonischen Werk, Tel. (0 26 41) 32 83, www.betreuungsverein-ahrweiler.de