Abendveranstaltung der Industrie- und Handelskammer Koblenz

Infoveranstaltung

Koblenz. Was ist beim Einsatz von Fremdpersonal zu beachten? Um Unternehmen darüber zu informieren, lädt die IHK Koblenz gemeinsam mit vem.die arbeitgeber e.V. am Donnerstag, 27 April, um 17:30 Uhr zu einer Abendveranstaltung in ihren Räumen, Schlossstraße 2, Koblenz, ein. Der Hintergrund: Zum 1. April 2017 ist das Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in Kraft getreten, das die rechtlichen Voraussetzungen der Arbeitnehmerüberlassung, auch Zeitarbeit oder Leiharbeit genannt, regelt. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit dem Gesetz beschäftigen, da es zahlreiche Neuerungen enthält - so beispielsweise bei der Höchstüberlassungsdauer sowie bei Werkverträgen. Beim Einsatz von Arbeitnehmern anderer Unternehmen im eigenen Betrieb im Rahmen von Werk- oder Dienstverträgen muss besonderes Augenmerk auf die Abgrenzung zu den eigenen Beschäftigten und zur Arbeitnehmerüberlassung gelegt werden. Bei einer falschen Einordnung drohen schnell erhebliche Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen oder arbeitsrechtliche Konsequenzen. Die Infoveranstaltung der IHK Koblenz gibt wertvolle Hinweise, wie Unternehmer den Fremdpersonaleinsatz vertraglich gestalten können. Um eine Anmeldung unter www.ihk-koblenz.de/recht wird gebeten.