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Seit 2005 müssen Rentner Steuern zahlen

Seit 2005 müssen Rentner Steuern zahlen

Michaela Stephani steht gern für alle Fragen rund um die Steuer zur Verfügung. privat

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Seit dem 1. Januar 2005 gilt das Alterseinkünftegesetz. Demnach müssen Rentner Steuern zahlen, wenn sie mit ihrem zu versteuernden Einkommen über dem Grundfreibetrag liegen. Das sind für das Jahr 2016 insgesamt 8.652 Euro für Alleinstehende und 17.304 Euro für Verheiratete. Weil jedem Rentner der Rentenfreibetrag zusteht, muss nicht jeder Euro versteuert werden, der über dem Grundfreibetrag liegt.

Wie viel Steuern tatsächlich zu zahlen sind, hängt vom Renteneintritt ab: Wer 2005 und früher in Rente gegangen ist, muss 50 Prozent seiner Rente versteuern. Danach steigt der Wert erst um zwei Prozentpunkte im Jahr und ab 2020 um einen Prozentpunkt – also ab 2006 sind dann 52 Prozent der Rente steuerpflichtig. Ab 2016 sind es 72 Prozent. Ab 2040 wird jeder Rentner seine Rente zu 100 Prozent versteuern müssen.

Nicht nur die Rente, auch alle übrigen Einkünfte werden besteuert, zum Beispiel aus einer Vermietung. Genau wie Arbeitnehmer können aber auch Rentner bestimmte Kosten in der Steuererklärung eintragen. Das Finanzamt zieht diese Kosten dann vom Jahreseinkommen ab, nur der Rest wird versteuert. Absetzbar sind zum Beispiel Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Arzt- und Medikamentenrechnungen, Krankheits- und Pflegeheimkosten. Auch wichtig für Rentner ist der Altersentlastungsbetrag: Wer über 64 Jahre alt ist, kann damit sein zu versteuerndes Einkommen um maximal 1.900 Euro im Jahr senken. Wie hoch der Altersentlastungsbetrag ausfällt, hängt vom Geburtsjahr ab. Für alle, die nach dem 1. Januar 1975 geboren sind, entfällt dieser Betrag allerdings.

Für weitere Fragen: Michaela Stephani leitet eine von rund 3.000 Beratungsstellen der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) in ganz Deutschland und steht gerne montags bis freitags zwischen 8.30 und 19 Uhr zur Verfügung – entweder vor Ort in der Hochstadenstraße 43 a in 53474 Ahrweiler oder unter Tel. (0 26 41) 8 29 11 85) bzw. E-Mail an Michaela.Stephani@vlh.de). Weitere VLH-Beratungsstellen der Nähe unter www.vlh.de.

Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein und berät Mitglieder im Rahmen des § 4 Nr.11 StBerG.