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Was Drohnenpiloten jetzt wissen müssen

MediaMarkt Bonn weist auf Neuregelungen hin

Was Drohnenpiloten jetzt wissen müssen

In einigen Märkten sind Drohnen mittlerweile Verkaufshits.Foto: Martin Hangen

18.10.2017 - 09:36

Region. Drohnen gehören mittlerweile zu den Verkaufshits im MediaMarkt Bonn und Bornheim. Dort sind die mit Kameras ausgestatteten Fluggeräte in großer Auswahl erhältlich. Bevor man mit ihnen die Lüfte erobert, sind jedoch einige Regeln zu beachten.

Ein regelrechter Drohnen-Hype hat die Deutschen erfasst. Immer mehr Menschen kaufen sich eines der ferngesteuerten Fluggeräte oder haben es auf ihrer Wunschliste. Dirk Schwaderlapp, Geschäftsführer des MediaMarkts Bonn und Bornheim, hat dafür eine einleuchtende Erklärung: „Drohnen lassen sich individuell steuern und ermöglichen Aufnahmen aus der Vogelperspektive. Durch ihre faszinierende Technik wird der uralte Traum vom Fliegen auf ganz neue Art und Weise wahr.“ Wer das selbst erleben will, dem bietet das MediaMarkt-Sortiment einen ganzen Drohnen-Schwarm aus Spielzeug-, Einsteiger-, Racing-, Selfie- und Profi-Drohnen. „Wir haben für jeden Anspruch und jeden Geldbeutel das passende Modell“, so der Geschäftsführer.


Intuitive Steuerung, Sichtkontrolle in Echtzeit


Drohnen werden aus ultraleichten Materialien hergestellt und nach der Anzahl ihrer von einzelnen Motoren angetriebenen Rotoren unterschieden. Es gibt Quadrocopter mit vier, Hexacopter mit sechs und Octacopter mit acht Rotoren. Als Oberbegriff wird auch der Begriff Multicopter verwendet. Zur Energieversorgung dienen Akkus, von deren Leistungsfähigkeit Flugdauer und Reichweite abhängen. Je nach Ausstattung können moderne Drohnen bis zu 30 Minuten lang ununterbrochen fliegen. Es empfiehlt sich auf jeden Fall, mehrere Ersatzakkus dabeizuhaben, um den Flugspaß länger zu genießen. Eine Drohne zu fliegen, ist gar nicht so schwer. Die Bedienung erfolgt praktisch intuitiv, denn die mit GPS-Kameras ausgestatteten Steuergeräte liefern Aufnahmen in Echtzeit, sodass man alle Flugmanöver präzise kontrollieren kann. Zugleich lassen sich die Flüge dank Aufzeichnungsfunktion im Video festhalten. Hochwertige Drohnen-Modelle sind mit verschiedenen Geschwindigkeitsmodi sowie mit Rückkehr- und Verfolgungsfunktionen ausgestattet.


Neu: Kennzeichnungspflicht ab Startgewicht von 250 Gramm


„Es ist wirklich nicht schwer, Drohnenpilot zu werden. Die Geräte sind praktisch sofort flugbereit, sobald man sie ausgepackt hat. Trotzdem muss man einige Regeln beachten“, betont Dirk Schwaderlapp vor dem Hintergrund, dass am 1. Oktober 2017 neue gesetzliche Bestimmungen in Kraft getreten sind. Wichtigste Neuerung ist die Kennzeichnungspflicht für alle Drohnen ab einem Startgewicht von 250 Gramm. Name und Anschrift des Eigentümers müssen dauerhaft und feuerfest an dem Gerät angebracht sein. Wer eine Drohne ab zwei Kilogramm Startgewicht steuern will, muss außerdem eine Prüfung ablegen und den Nachweis dazu bei sich führen. Ohnehin gilt: Drohnen dürfen grundsätzlich nur in Sichtweite und bis zu einer Höhe von 100 Metern geflogen werden; will man sie höher steigen lassen, bedarf es einer behördlichen Ausnahmegenehmigung. Ebenfalls unverzichtbar ist eine spezielle Versicherung, die die Risiken rund um die Drohnennutzung abdeckt, denn dafür reicht die übliche private Haftpflicht nicht aus. Dirk Schwaderlapp: „Was man sonst noch alles wissen muss, erklären unsere Spezialisten in der Fachabteilung. Die kennen sich bestens aus, damit man ohne Probleme abheben und den Drohnenspaß genießen kann!“

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