Fassungslosigkeit und Entsetzen bei Angehörigen und Beobachtern

Ex-Landrat wird nicht angeklagt: Einstellung des Verfahrens schlägt hohe Wellen

Ex-Landrat wird nicht angeklagt: Einstellung des Verfahrens schlägt hohe Wellen

Fast drei Jahre nach der Flutkatastrophe im Ahrtal wird es Ermittlungsverfahren eingestellt. Fotokollage: M. Gausmann/Archiv

Kreis Ahrweiler. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat am 17. April 2024 das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Landrat des Landkreises Ahrweiler und den Leiter der Technischen Einsatzleitung (TEL) während der Flutkatastrophe an der Ahr 2021 eingestellt. Die umfangreichen Ermittlungen ergaben keinen ausreichenden Tatverdacht, der eine strafrechtliche Verurteilung ermöglichen würde. Dem Leitenden Oberstaatsanwalt Mario Mannweiler zufolge war es das wahrscheinlich umfangreichste Ermittlungsverfahren, dass die Staatswanwaltschaft Koblenz bis dato geführt hat.

Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen den damaligen Landrat Jürgen Pföhler und den Leiter der Technischen Einsatzleitung einzustellen, hat in den sozialen Netzwerken und in der Region zahlreiche Reaktionen ausgelöst:

BA

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