Stadtwerke der Stadt Meckenheim bieten verschiedene Optionen

Selbstablesungder Wasserzähler

Meckenheim. Die Stadtwerke der Stadt Meckenheim bitten auch in diesem Jahr die Bürger, ihren Wasserzählerstand selbst zu ermitteln, auf den zugesandten Ablesekarten einzutragen und bis spätestens Mittwoch, 12. Dezember an die Stadtwerke, Siebengebirgsring 4, 53340 Meckenheim, zurück zu senden oder dort abzugeben.

Alternativ können sie ihren Wasserverbrauch auch über das Internet übermitteln.

In diesem Falle teilen die Bürger den Zählerstand ihrer Wasseruhr bis Montag, 31. Dezember online unter www.meckenheim.de [Wasserzählerstand 2018 online] mit. Damit entfällt die Rücksendung der Ablesekarte. Eine telefonische Annahme der Zählerstände ist nicht möglich.

Sollte der Zählerstand nicht fristgerecht bekannt gegeben werden, wird der Wasserverbrauch nach dem Durchschnitt des Jahresverbrauchs der vergangenen Jahre geschätzt.

Für die Übermittlung der Zählerstände für die Gartenbewässerung wenden sich die Bürger an das Steueramt der Stadt Meckenheim. Den entsprechenden Vordruck finden sie auf der Homepage der Stadt Meckenheim unter www.meckenheim.de, „Bürgerinfosystem“, „Formulare“ sowie „Kanalbenutzungsgebühr, Herabsetzung für die Gartenbewässerung“.

Frostwarnung

Die Stadtwerke der Stadt Meckenheim weisen mit Beginn der kalten Jahreszeit auf die Gefahren des zu erwartenden Frostes für die Wasserversorgung hin. Gefährdet sind insbesondere Wassermesser, freiliegende Bau- und Gartenwasseranschlüsse. Es sollte darauf geachtet werden, diesen Risiken durch wirksame Vorsichtsmaßnahmen vorzubeugen. Frostschäden gehen in jedem Fall zu Lasten des Anschlussnehmers.

Härtegrad

des Trinkwassers

Das Trinkwasser wird vom Wahnbachtalsperrenverband in Siegburg bezogen. Im Normalfall hat das nach Meckenheim gelieferte Trinkwasser eine Härte von 6 Grad deutscher Härte; dies entspricht dem Härtebereich 1 – sehr weiches Wasser.

Notruf der Stadtwerke: Die Stadtwerke der Stadt Meckenheim sind in Notfällen wie bei Wasserrohrbrüchen, nicht jedoch für Rückfragen zu Gebührenbescheiden, auch außerhalb der Dienstzeit der Stadtverwaltung Meckenheim zu erreichen unter Tel.: (0 22 25) 91 71 75. Pressemitteilung der

Stadt Meckenheim