Angeklagte sollen Frau schwer misshandelt, zur Prostitution gezwungen und getötet haben

Nach Mord im Koblenzer Rotlichtmilieu: Anklage gegen zwei Personen erhoben

Nach Mord im Koblenzer Rotlichtmilieu: Anklage gegen zwei Personen erhoben

Symbolbild Foto: pixabay.com

Koblenz. Wie die Staatsanwaltschaft Koblenz mitteilt, wurde nach dem Tötungsdelikt im Koblenzer Rotlichtmilieu vergangenen November nun Anklage gegen eine 40-jährige Frau und einen 48 Jahre alten Mann (beide bulgarischer Nationalität) erhoben. Den beiden Beschuldigten wird zur Last gelegt, eine mit ihnen zusammenlebende 31-jährige Bulgarin grausam und aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben. Zuvor sollen sie die Verstorbene gewaltsam zur Ausübung der Prostitution gezwungen zu haben, wobei sie gewerbsmäßig handelten und das Opfer bei der Tat körperlich schwer misshandelt haben. Darüber hinaus wird den beiden Angeschuldigten vorgeworfen, ihr Opfer über mehrere Monate gegen ihren Willen festgehalten zu haben.

Laut der Anklageschrift haben die beiden Angeschuldigten, die seit vielen Jahren im Rotlichtmilieu tätig sind, die Verstorbene mindestens von April 2023 bis zum Versterben am 22. November 2023 in menschenverachtender Weise grausam zu Tode gequält, immer wieder massiv misshandelt und dabei den Tod des Opfers zumindest billigend in Kauf genommen. Durch die fortwährenden Misshandlungen und wiederholten Erniedrigungen soll die Verstorbene gefügig gemacht und zur Ausübung der Prostitution gezwungen worden sein. Die Einnahmen sollen die Angeschuldigten zur Finanzierung ihres Lebensunterhaltes verwendet haben. Darüber hinaus habe die Verstorbene das Wohnanwesen über den kompletten Tatzeitraum nicht verlassen dürfen.

Die Staatsanwaltschaft bewertet die Handlungen der Angeschuldigten als gemeinschaftlich begangenen Mord in Tateinheit mit einem besonders schweren Fall der Zwangsprostitution sowie Freiheitsberaubung mit Todesfolge. Die beiden Angeschuldigten befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Das Landgericht wird nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Fortdauer der Untersuchungshaft zu entscheiden haben. Ein Termin zur Hauptverhandlung steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. BA